532 Views | 19.02.2013 | 08:20 Uhr
geschrieben von Dennis Thamm

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom zahlt Guthaben nicht zurück

Bestell-/Kundennummer: 900001890913

Wie von FlexStrom nicht anders zu erwarten war, warte ich, trotz mehrmaligem Auffordern, seit drei Monaten auf meine Rückzahlung in Höhe von 208,94 €.

Als Antwort kommt, wie bei so vielen anderen auch, nur die Standard-Mail oder es wird auf "die nächsten Wochen" vertröstet.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Schnellstmögliche Rückzahlung des mir zustehenden Betrages


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


19.02.2013 | 08:28
von Pleitegeier | Regelverstoß melden
Man will schon Geier über Flexstrom gesehen haben.

19.02.2013 | 09:11
von Dennis Thamm | Regelverstoß melden
Das stimmt. Jedoch stirbt die Hoffnung bekanntlich ja zuletzt :)

19.02.2013 | 15:50
von Dieter Herten | Regelverstoß melden
Sie werden hier keine Antwort von FS bekommen, da die Firma der Reclabox die Weiterleitung von Beschwerden untersagt hat. Das einzige was hilft ist ein Mahnbescheid:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=8397561-1361285365038&Command=start

Wenn Sie sich das selbst nicht zutrauen, nehmen Sie sich einen Anwalt.

19.02.2013 | 16:20
von ReclaBoxler-4018224 | Regelverstoß melden
"Meine Forderung: SCHNELLSTMÖGLICHE Rückzahlung des mir zustehenden Betrages"

Das ist ja mal wieder eine "präzise" Forderung und genau der Grund, warum Sie Ihr Geld noch NICHT haben.
Für wen "schnellstmöglich"? Für Flexstrom? Die können nicht schneller zahlen, da die interne Anweisung besteht, erst zu zahlen, wenn ein Mahnbescheid eingeht oder unmittelbar damit zu rechnen ist. Das ist auch "schnellstmöglich"!

Und bevor Sie dem Tip von Herrn Herten folgen, sollten Sie erst noch einmal eine letzte Frist per EINSCHREIBEN setzen und darin AUCH ankündigen, was nach der Frist passiert (Mahnbescheid!).
Der Ablauf der Frist ist mit einem DATUM zu spezifizieren- nicht sowas wie "innerhalb von 14 Tagen". Das ist ähnlich "präzise" wie Ihr "schnellstmöglich"!

Setzen Sie diese letzte -nachweisbare" Frist nicht, kann es passieren, dass Sie auf den Kosten des Mahnbescheids "sitzenbleiben".

Und scheuen Sie sich nicht, gleich das Porto für das Einschreiben mit einzufordern.

26.02.2013 | 20:41
von 7. | Regelverstoß melden
Artikel vom 22.02.13 "Verbraucherzentrale NRW mahnt Flexstrom ab"

www.vz-nrw.de/link1109468A.html?pk_campaign=NW-130226-link1109468A

12.03.2013 | 08:31
von Dennis Thamm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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