532 Views | 19.02.2013 | 08:20 Uhr
geschrieben von Dennis Thamm
Bestell-/Kundennummer: 900001890913
Wie von FlexStrom nicht anders zu erwarten war, warte ich, trotz mehrmaligem Auffordern, seit drei Monaten auf meine Rückzahlung in Höhe von 208,94 €.
Als Antwort kommt, wie bei so vielen anderen auch, nur die Standard-Mail oder es wird auf "die nächsten Wochen" vertröstet.
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Schnellstmögliche Rückzahlung des mir zustehenden Betrages
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=8397561-1361285365038&Command=start
Wenn Sie sich das selbst nicht zutrauen, nehmen Sie sich einen Anwalt.
Das ist ja mal wieder eine "präzise" Forderung und genau der Grund, warum Sie Ihr Geld noch NICHT haben.
Für wen "schnellstmöglich"? Für Flexstrom? Die können nicht schneller zahlen, da die interne Anweisung besteht, erst zu zahlen, wenn ein Mahnbescheid eingeht oder unmittelbar damit zu rechnen ist. Das ist auch "schnellstmöglich"!
Und bevor Sie dem Tip von Herrn Herten folgen, sollten Sie erst noch einmal eine letzte Frist per EINSCHREIBEN setzen und darin AUCH ankündigen, was nach der Frist passiert (Mahnbescheid!).
Der Ablauf der Frist ist mit einem DATUM zu spezifizieren- nicht sowas wie "innerhalb von 14 Tagen". Das ist ähnlich "präzise" wie Ihr "schnellstmöglich"!
Setzen Sie diese letzte -nachweisbare" Frist nicht, kann es passieren, dass Sie auf den Kosten des Mahnbescheids "sitzenbleiben".
Und scheuen Sie sich nicht, gleich das Porto für das Einschreiben mit einzufordern.
www.vz-nrw.de/link1109468A.html?pk_campaign=NW-130226-link1109468A
Beschwerde ist noch nicht gelöst