Esso Deutschland GmbH (Freising)
Scheibenwischer nach Waschstraße defekt
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. Juni gg. 7.20 Uhr war ich in Ihrer Tankstelle, Freising, Ottostraße, mein Auto (Renault Scenic) waschen. Leider hing nach dem Waschvorgang mein Heckscheibenwischer herunter und ließ sich zudem noch um 360 Grad drehen.
Der freundliche Mitarbeiter nahm sofort eine Schadensmeldung auf. Er telefonierte mit der Geschäftsleitung, diese wies ihn an mir auszurichten, dass eine Gutachter diesen Schaden prüfen muss und ich noch nichts unternehmen soll. Bis dahin ist mir der Vorgang einleuchtend. Heute gg. 16.50 Uhr (27.6.2013) erhielt ich wieder von diesem Mitarbeiter die Information, dass seine Chefin sich die Bilder angeschaut habe und der Meinung ist, dass mein Scheibenwischer schon vorher defekt war.
Erstens hätte ich von der Geschäftsführung mindestens einen persönlichen Anruf erwartet, zweitens ist diese Dame jetzt schon ein Gutachter, der aus der Ferne laut Foto den Schaden schon so kundenfreundlich reguliert? Zumal der freundliche Mitarbeiter mir sagte, dass es häufig vorkommt, dass die Heckscheibenwischer in der Anlage kaputt gehen und immer der Schaden vorher schon beim Kunden war? Das bitteschön leuchtet mir so nicht ein. Eins kann ich für mich jetzt feststellen, diese Tankstelle kann man nicht weiterempfehlen. Ich werde jetzt in meine Werkstatt fahren und den Schaden feststellen lassen und dann meinen Anwalt kontaktieren.
Ich muss der Gerechtigkeit halber schon sagen, dass nicht alle Ihrer Esso Tankstellen so kundenfeindlich reagieren. Meiner Kollegin ist das Gleiche in der Erdinger Straße passiert, sofort wurden sich die Bilder mit der Kundin angeschaut und es wurde der Schaden sofort unbürokratisch geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
5. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Wischerblätter, Antennen, sowie für dadurch verursachte Lack- oder Schrammschäden, bleiben ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagen- unternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
Die Versicherer haben damit eigentlich kein großes Problem, weil sie eben alle andere Kunden für so etwas mitzahlen lassen.
Und wenn das Ihre Denke ist, dass es keine Armen trifft, dann haben Sie hier die anderen Forenmitglieder soeben informiert, dass die gerne für den Vesicherungsbetrug anderer mitzahlen sollen. Der Versicherer ist nicht geschädigt, sondern die Versichertengemeinschaft.