1172 Views | 27.06.2013 | 17:53 Uhr
geschrieben von Kerstin Hagedorn

Esso Deutschland GmbH (Freising)

Scheibenwischer nach Waschstraße defekt

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 20. Juni gg. 7.20 Uhr war ich in Ihrer Tankstelle, Freising, Ottostraße, mein Auto (Renault Scenic) waschen. Leider hing nach dem Waschvorgang mein Heckscheibenwischer herunter und ließ sich zudem noch um 360 Grad drehen.

Der freundliche Mitarbeiter nahm sofort eine Schadensmeldung auf. Er telefonierte mit der Geschäftsleitung, diese wies ihn an mir auszurichten, dass eine Gutachter diesen Schaden prüfen muss und ich noch nichts unternehmen soll. Bis dahin ist mir der Vorgang einleuchtend. Heute gg. 16.50 Uhr (27.6.2013) erhielt ich wieder von diesem Mitarbeiter die Information, dass seine Chefin sich die Bilder angeschaut habe und der Meinung ist, dass mein Scheibenwischer schon vorher defekt war.

Erstens hätte ich von der Geschäftsführung mindestens einen persönlichen Anruf erwartet, zweitens ist diese Dame jetzt schon ein Gutachter, der aus der Ferne laut Foto den Schaden schon so kundenfreundlich reguliert? Zumal der freundliche Mitarbeiter mir sagte, dass es häufig vorkommt, dass die Heckscheibenwischer in der Anlage kaputt gehen und immer der Schaden vorher schon beim Kunden war? Das bitteschön leuchtet mir so nicht ein. Eins kann ich für mich jetzt feststellen, diese Tankstelle kann man nicht weiterempfehlen. Ich werde jetzt in meine Werkstatt fahren und den Schaden feststellen lassen und dann meinen Anwalt kontaktieren.

Ich muss der Gerechtigkeit halber schon sagen, dass nicht alle Ihrer Esso Tankstellen so kundenfeindlich reagieren. Meiner Kollegin ist das Gleiche in der Erdinger Straße passiert, sofort wurden sich die Bilder mit der Kundin angeschaut und es wurde der Schaden sofort unbürokratisch geregelt.

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.06.2013 | 20:27
von Matthias S. Hannover | Regelverstoß melden
Siehe AGB´s der Waschanlage:
5. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Wischerblätter, Antennen, sowie für dadurch verursachte Lack- oder Schrammschäden, bleiben ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagen- unternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

27.06.2013 | 21:32
von DD | Regelverstoß melden
Hatten sie eine der im Kassenbereich erhältlichen Plastikhüllen über den Scheibenwischer gezogen? . Denn wenn nicht dann tragen sie alleine das Risiko und die Schuld am Schaden. das ist leider Fakt in jeder Waschhalle egal an welcher Tankstelle

28.06.2013 | 12:58
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
"dann werden eben Lackschäden über die Waschstraße abgerechnet und Kleinschäden über die Paketdienste, man muss eben sehen wo man bleibt und man schadet keinen Armen. Ist doch so. "

Die Versicherer haben damit eigentlich kein großes Problem, weil sie eben alle andere Kunden für so etwas mitzahlen lassen.

Und wenn das Ihre Denke ist, dass es keine Armen trifft, dann haben Sie hier die anderen Forenmitglieder soeben informiert, dass die gerne für den Vesicherungsbetrug anderer mitzahlen sollen. Der Versicherer ist nicht geschädigt, sondern die Versichertengemeinschaft.

30.06.2013 | 21:58
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


04.07.2013 | 21:36
von Kerstin Hagedorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Retail Operating Company Deutschland GmbH hatt mir mitgeteilt, dass ihrerseits keinerlei Schadensersatzpflicht besteht, da ich nicht nachweisen kann dass der Schaden an dieser Tankstelle entstanden ist. So wird der Verbraucher abgezockt, dass ist für mich sehr ärgerlich, ich kann nur alle meine Bekannten und Freunde vor dieser Tankstelle warnen - die werden dort auch nie wieder ihr Auto waschen. Es kann ja passieren, dass so was in einer Waschanlage passiert, aber dann sollte der Schaden auch übernommen werden.




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