Stromio GmbH (Kaarst)
Stromio erkennt fristgemäße Kündigung per Mail nicht an
Bestell-/Kundennummer: 000121555225
Am 17.01.2014 habe ich meinen Vertrag fristgemäß (6 Wochen vor Ablauf) zum 01.03.2014 per Mail (kundenservicestromio.de) gekündigt.
Eine Rückmail (Vorgangsnummer 4210298#594016b) ging am 29.10.2014 ein.
Sehr geehrte Frau Vasmer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.01.2014.
Mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung erhalten. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Hierzu ist es erforderlich uns die Kündigung per Brief oder Telefax jeweils mit Unterschrift des Vertragspartners zu senden. Sie können uns das eingescannte Schreiben gern auch per E-Mail Anhang senden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per E-Mail nicht anerkennen können.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 17.01.2015 in unserem Hause vorliegen muss. Später eingehenden Kündigungen kann leider nicht entsprochen werden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
In meinem Auftrag hatte ein anderer Stromversorger bereits 2013 den Vertrag gekündigt.
Stromio hat diese Kündigung abgelehnt und dem Unternehmen mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum 01.03.2014 möglich sei.
04.02.2014 | 10:46
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
da dieses Datum in der Zukunft liegt.
Erstaunlich allerdings die "Rolle rückwärts"
("wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Stromio verwendete AGB für eine Kündigung die Schriftform vorsieht, dann haben Sie ein Problem.)
bei der "Beurteilung" des Sachverhalts.
Waren doch bisher nach Meinung besagter "Dame" GRUNDSÄTZLICH alle AGB-Klauseln "UNWIRKSAM", erkennt sie diese nun tatsächlich an!
Statt auf die tatsächliche rechtliche Situation und eine durchaus erfolgversprechende Vorgehensweise einzugehen, folgen nur Spekualtionen und "Allgemeinplätze" nach dem Motto "hätte hätte Fahrradkette".
Aber auch das ist nicht völlig neu, wenn man die übrigen "Kommentare" kennt.
Zum Problem von Frau Vasmer:
Grundsätzlich ist die AGB-Klausel, dass eine Kündigung in SCHRIFTFORM zu erfolgen hat, ERST einmal wirksam vereinbart.
ABER
Nach dem allgemeinen Rechtsverständnis ist eine derartige Klausel ÜBERRASCHEND und UNGEWÖHNLICH, wenn für den Vertragsabschluß und die gesamte Kommunikation die elektronische TEXTFORM vereinbart und ausreichend ist.
Diese Klausel ist nach § 305c BGB "überraschend bzw. so UNGEWÖHNLICH, dass dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihr nicht zu rechnen braucht".
Sie wird in diesem Fall NICHT Vertragsbestandteil!
dejure.org/gesetze/BGB/305c.html
Das festzustellen wäre allerdings Sache eines Gerichts. Nur muss es soweit gar nicht kommen, wenn Sie Stromio auf diese Tatsache "aufmerksam" machen (obwohl Stromio das längst weiß - die sind ja nicht B L Ö D).
Die Kündigung ist - NACHWEISLICH - fristgemäß erklärt worden und auch fristgemäß ZUGEGANGEN.
Stromio betreitet allerdings (nur) die WIRKSAMKEIT.
Ich würde STROMIO noch einmal - LETZTMALIG - auffordern (per "richtigem" Fax ist ok), die Wirksamkeit der fristgemäßen Kündigung zu bestätigen.
Weiter würde ich erklären, dass im Falle einer Ablehnung keine Vorauszahlungen über den 28.02.2014 mehr geleistet würden und gleichzeitig ein Beschwerdeverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. eingeleitet würde.
Die Einzugsermächtigung würde ich mit sofortiger Wirkung entziehen.
Sollte Stromio solch einer letzten Aufforderung nicht nachkommen oder nicht innerhalb von vier Wochen darauf reagieren, schaltet man die Schlichtungsstelle ein.
Die Chance, dass STROMIO in Ihrem fall "einlenkt" sind sehr hoch, wie die letzten gelösten Beschwerden hier zeigen.
Man (bzw. in Ihrem Fall frau) muss nur die RICHTIGEN Argumente haben!
5 Sterne für ReclaBox - DANKE