1569 Views | 24.02.2014 | 14:32 Uhr
geschrieben von Nikoletta Deoniziak

HUK-COBURG (Bremen)

Huk zahlt und meldet sich nicht nach 6 Monaten Einbruchschaden

Ich weiß langsam echt nicht weiter, ich bin schon ewig bei der huk Coburg kfz versichert, seit etwa 1,5 Jahren auch Haftpflicht und Hausrat, da es auch einen Vermieterwechsel gab und der neue darauf bestand, dass ich für die Wohnung eine Hausrat-Versicherung abschließe, was im Endeffekt ja nicht verkehrt wa, weil ca ein Jahr später, also genau September 2013, bei mir eingebrochen wurde!

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Und als ich nachhause kam und den Einbruch bemerkt hatte, kam erst die Polizei, dann die Kripo zur Spurensicherung, dann zwei bis drei Gutachter und nix ist passiert. Auf die Frage hin, was ist denn nun, sagte die huk, es läuft ein Verfahren und da muss man erst abwarten, ob ein Täter ermittelt wird. Nun nach knapp sechs Monaten kam ein Einstellungsverfahren, Täter nicht ermittelbar oder sowas in der Art und die huk schweigt, meldet sich nicht.

Wenn ich anrufe, werde ich abgewürgt und das finde ich dreist, da ich nun seit knapp sechs Monaten mit vier kleinen Kindern in einer Wohnung lebe, wo die Wohnugstur kaputt ist und jeder hans und franz bei mir praktisch reinspazieren kann. Mein Vermieter sagte, er kann die Tür erst austauschen wenn die Versicherung dem Kostenvoranschlag zu stimmt und die huk wieder rum interessiert alles die Bohne, von mein Sachen die weggekommen sind ganz abgesehen. Plasma-TV, Spielkonsolen teilweise von mein Kindern, mein Hochzeits-Schmuck und ein kleiner Teil Ersparnisse, die ich für ein 7-Sitzer-Fahrzeug angespart hatte.

Nun bin ich ratlos, hab schon ben Anwalt beauftragt die huk mal anzuschreiben und trotzdem keine Reaktion bin verzweifelt kann mir vielleicht jemand nen rat geben? Vorallem kenne ich mich da nicht aus, da mir noch nie sowas passiert ist also gott sei dank bis dato nie jemand eingebrochen ist bei mir, obwohl ich schon mehrere Wohnungen hatte

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.02.2014 | 17:02
von ReclaBoxler-1610783 | Regelverstoß melden
Die Wohnungstür ist Sache des Vermieters und der Wohngebäudeversicherung.

Ihre Hausratversicherung hat damit nichts zu tun.

Fordern Sie Ihren Vermieter unter Fristsetzung (10 Tage) durch Einschreiben mit Rückschein oder durch dokumentierten Briefeinwurf mit Zeugen auf, den Schaden an der Wohnungstür umgehend zu beheben, so dass Ihre Wohnung wieder sicher abgeschlossen werden kann. Weisen Sie ihn auch darauf hin, dass er für alle Folgeschäden haftet, wenn er nicht dafür sorgt, dass die Wohnung wieder sicher verschlossen werden kann und deswegen jeder Fremde hereinspazieren kann.



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