Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)
Abschlagzahlung Gas
Bestell-/Kundennummer: Vertr.-Kto.-Nr. 8900022947
Die Begründung dafür, dass bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung 2014 lediglich fünf Pauschalen und nicht, wie bisher, elf Pauschalen abgebucht werden, widerspricht den allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 8) Buchstabe f.:
"Während des Abrechnungszeitraums zahlen Sie je nach der von Ihnen gewählten Produktkonfiguration monatliche bzw. vierteljährliche Abschläge, die sich... Die erste Zahlung wird frühestens am 15. des ersten Liefermonats fällig, die nachfolgenden Abschläge folgen je nach der von Ihnen gewählten Produktkonfiguration im Abstand von jeweils einem bzw. drei Monaten." Bei Vertragsabschluss wurden monatliche Abschläge vereinbart, die den damaligen AGB, Druckstand: 15.12.2010, Nr. 7) c. entsprachen.
Für eine zweimonatige Abschlagszahlung fehlt daher jede Rechtsgrundlage. Zudem ist eine Fälligkeit vom 15.03., 15.04., 15.05. und 15.06. für die Zweimonats-Abschläge nicht durch die AGB gedeckt.
Es wird also tatsächlich ein halbes Jahr Vorschuss verlangt! So fing es auch mit TelDaFax und FlexStrom an.
21.03.2014 | 10:56
Abteilung: Vertrieb Privatkunden & Kundenservice
Liebe Reclaboxler,
durch ein Telefonat mit dem Kunden konnten wir den Fall gerade klären.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Duisburg AG