Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 200 Views | 25.03.2014 | 15:49 Uhr
geschrieben von Florian Burkart

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Abschlagszahlung trotz nachweislich nicht vorhandenen Zähler

Bestell-/Kundennummer: 272007612258

Nachdem wir in unseren Neubau eingezogen waren, ging der Ärger mit E.ON los. Im Mai 2013 kam ein Sub-Unternehmen, das im Namen von den Bayernwerke AG die Zähler gesetzte (Doppelzähler WP-Strom und Doppelzähler PV/Hausstrom) und wir bekam im Juli Post von E.ON mit der Bitte Abschlagszahlungen für unseren Hausstrom zu leisten. Ich erteilte eine Einzugermächtigung über die geforderte Höhe und wechselte kurze Zeit danach den Stromanbieter. Beim ersten Brief meines neuen Anbieters, der gerade noch die Zählernummer mit E.ON geklärt, machte ich mir noch keine Sorgen und der Wechselte wurde mir kurze Zeit später bestätigt. Nun ging es Los.

SCHLAGWORTE

Ich bekam eine Abschlussrechnung von E.ON und wunderte mich, das ich 83 € zahlen sollte wobei ich Abschlagszahlungen in Höhe von 240 € geleistet hatte. Ich überprüfte die Zählernummer und stellte fest, das ich Abschlagszahlungen geleistet habe für einen Zähler der nicht eingebaut war. Ich holte sofort die Abschlagszahlungen zurück, nur die Erste in der Höhe von 80 € war nicht mehr möglich. Ich bezahlte die Rechnung mit der korrekten Zählernummer und rief E.ON an den Fehler zu korrigieren. Die Dame am Telefon versicherte mir sich darum zu kümmern. Doch leider musste ich nach unzähligen Mahnungen, immer mit dem Satz beginnend " Wir versorgen Sie mir sicher Energie" (das ich nicht lache!), feststellen das nichts geschehen war. Immer wieder die Hotline angerufen und E-Mails geschrieben mit der Bitte den Fehler zu korrigieren, nur es passierte einfach nichts. E.ON versteckt sich hinter den Callcenter-Mitarbeitern die auch überhaupt nichts machen können. Nun rief ich die Bayernwerke an Vor-Ort die Einbausituation zu überprüfen, der Mitarbeiter vom Sub-Unternehmen stelle fest, oh welch ein Wunder, der Zähler ist nicht vorhanden, der auf den Mahnungen genannt ist. Ich machte mir einen Kopie des Protokolls, zum Glück! Ich dachte nun bekomme ich meine 80 € zurück und der Fehler wird korrigiert, doch falsch gedacht. Weiterhin bekam ich Mahnungen mit der Androhung das der Strom abgestellt wird. Also wieder eine Mail an E.ON mit der Kopie des Protokolls und nach sage und schreibe 5 WOCHEN (Januar 2014) bekam ich einen Bestätigung, das der Fehler korrigiert wird. Doch leider musste ich nach weiteren 3 Wochen feststellen, das nichts korrigiert wurde, denn ich wurde wieder gemahnt.

Nun habe ich mich offizielle bei der Schlichtungsstelle über E.ON beschwert. Ich kann nur jeden empfehlen diesem Unternehmen so schnell wie möglich den Rücken zu zukehren. Mich Ärgert maßlos die Unfähigkeit des Unternehmens, das sich nur hinter den Callcenter-Mitarbeiten versteckt. Einen kompetenten Mitarbeiter, der auch die Befugnis für einen Änderung hat, ist einfach nicht aufzutreiben!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rückerstattung der ersten Abschlagszahlung in Höhe von 80 € und Korrektur der Zählernummer gemäß des Protokoll.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.03.2014 | 15:49
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Burkart,

es tut uns sehr leid, dass Sie über unseren Kundenservice so verärgert sind. Ihre Kritik nehmen wir sehr ernst und versuchen uns in diesem Punkt ganz gezielt zu verbessern.

Wir haben Ihre Anfrage gern geprüft und heute ein persönliches Anschreiben an Sie versandt. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihre Fragen damit beantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.04.2014 | 08:26
von Florian Burkart gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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