4266 Views | 31.05.2009 | 16:55 Uhr
geschrieben von Petra

Daten Info Service Eibl Gmbh (Köln)

Versteigerungskatalog ist nicht kündbar

Ich habe im März 09 telefonisch diesen Versteigerungskatalog bestellt. Auch fragte ich ausdrücklich nach, ob ich diesen Katalog jederzeit kündigen kann. Die Anwort war: "Klar, was wollen Sie auch mit diesem Katalog, wenn Sie kein Haus mehr suchen".

SCHLAGWORTE

Im April 09 kündigte ich das Abbo. Bei mir kam die Vormerkung der Kündigung für März 2010! Sofort rief ich bei der Firma an und man teilte mir mit, dass ich nur kündigen kann, wenn ich ein Haus aus dem Katalog ersteigert hätte! Davon war bei der Bestellung keine Rede.

Ich sandte abermals ein Fax mit meiner Kündigung sowie die Entziehung der Einzugsermächtigung. Am Montag kam erneut der Katalog an. Ich habe die Annahme verweigert und ihn zurückgesandt. So eben habe ich die erneute Abbuchung festgestellt. Ich werde mein Geld zurückbuchen lassen.

Ich finde dieses Verhalten unmöglich! Zwei meiner Kolleginnen haben bei der Bestellung zugehört und können die Anwort der Mitarbeiterin vom Daten Info Service bestätigen. KÜNDIGUNG JEDERZEIT MÖGLICH!

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Meine Forderung an Daten Info Service Eibl Gmbh: Wie telefonisch vereinbart - Akzeptierung der Kündigung (nicht erst nach 12 Monaten)


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Kommentare und Trackbacks (3)


24.06.2009 | 13:16
von Holger | Regelverstoß melden
Wir haben genau die gleichen Erfahrungen gemacht. Ich habe sogar noch einmal dort angerufen und wieder die Information bekommen, dass monatlich gekündigt werden kann. Auch dafür gibt es Zeugen. Telefonisch wurde auf die AGB´s hingewiesen, die ich nie erhalten habe und auch nicht auf der Seite finden konnte. Ich werde das Geld rückbuchen und meinen Anwalt etwas schreiben lassen.

10.07.2009 | 18:57
von Mischa | Regelverstoß melden
Meiner Frau ging es in etwa ähnlich: Anrufe bringen nichts, AGB kriegt man nie, kündigen kann man nicht. Seither lehnen wir die Annahme des Katalogs ab. Und damit endlich die Abbuchungen auf der Kreditkarte aufhören, hat sich meine Frau eine neue Kreditkarte ausstellen lassen. Der Katalog ist so wie so ziemlich nutzlos, denn zumindest in Österreich kriegt man sogar z.T. noch ausführlichere Infos unter www.edikte.justiz.gv.at/. Und zwar gratis und franko.

15.05.2015 | 00:25
von Reiner Winter | Regelverstoß melden
Was kann man tun, wenn man bei Eibel in die Abofalle getappt ist?
Der Anbieter veröffentlicht auf seiner Webseite falsche Informationen über die Beschaffenheit seines Produktes.

Beispielsweise behauptet er, die Zahl der Versteigerungen sei in den letzten Jahren angestiegen. Das ist falsch. Tatsächlich ist die Zahl der Versteigerungen gesunken.

Darüber gibt es etliche Presseartikel. Es lohnt sich, Folgendes bei Google zu suchen: "Zahl der Zwangsversteigerungen rückläufig". Für diese Suche findet man unzählige Ergebnisse. Beispielsweise diesen Bericht aus dem Focus:

www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/zwangsversteigerungen-von-immobilien-stark-ruecklaeufig_id_3593909.html

Es gibt aber noch viele weitere Informationen dazu.
Es gibt auch weitere falsche Aussagen auf der Seite, beispielsweise zur Anzahl der Termine, die pro Monat in seinem Kalender sind.

Für den Fall, dass er aufgrund dieses Beitrags seine Seite ändert und die unwahren Behauptungen entfernen sollte: Hier könnt Ihr einen Screenshot von dem Angebot finden:

www.zwangsversteigerungskalender.com

Ich selber hatte auf dieser Seite einiges über Eibel gelesen und mir gedacht ich schreibe hier mal einen Beitrag, um anderen Geschädigten zu helfen.

Es macht auch nichts, wenn er die unwahren Behauptungen entfernen sollte, solange Ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch auf die falschen Infos hereingefallen seid.

Man kann zunächst Nacherfüllung verlangen §§ 437,439 BGB. Der Anbieter kann den Mangel aber nicht durch Nacherfüllung abstellen, da hier eine Unmöglichkeit vorliegt. Es gibt einfach weniger Termine, als er behauptet. Daher bleibt dann der Rücktritt vom Vertrag wegen Mangel §§ 437 Satz 1 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB.

Die fehlerhafte Beschreibung allein ist schon Grund genug, vom Vertrag zurückzutreten. Da Eibel aber dafür bekannt ist, den Kunden, die auf seine falschen Werbeaussagen hereingefallen sind, bei Zahlungsverweigerung direkt mit Inkasso zu drohen, könnte man hier zusätzlich mal über eine Strafanzeige nachdenken. Beispielsweise wegen Kreditgefährdung. Ein Inkassovermerk würde die Schufa verschlechtern. Da ich selber nur kurz das Heftchen bestellt hatte, weiß ich nicht, ob der das tatsächlich auch durchzieht, oder ob damit nur gedroht wird.

Zusätzlich würde es auch Sinn machen über ein Wettbewerbsverfahren nachzudenken.

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/

Weitere Informationen zum Thema irreführende Werbung gibt es bei der IHK:

www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/irrefuehrendewerbung/

Ich mache hier keine Rechtsberatung. Das sind nur meine Gedanken zu dem Thema.

Bitte teilt die Infos, weil es viele Geschädigte gibt.



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