3158 Views | 04.07.2014 | 15:17 Uhr
geschrieben von Ivonne Jakob

PROVEA SA (Cheseaux/Lausanne)

Mal wieder ein Schreiben vom Rechtsanwalt

Heute ist mal wieder ein Schreiben vom Rechtsanwalt gekommen. Naja, mein Fall sieht so aus.

SCHLAGWORTE

Ich hatte vor Ewigkeiten eine Bestellung bei Provea getätigt. Nachdem ich diese erhalten hatte, habe ich den Kundenservice kontaktiert, weil die Ware, die ich erhalten habe, nicht der Größe entsprach, die ich bestellt hatte.

Der Kundenservice antwortete mir, es täte Ihnen leid. Von einer Rücksendung würden Sie aus Kulanz absehen. Habe noch am selben Tag das Abo gekündigt.

Monate später erhalte ich dann plötzlich diverse Schreiben mit satten Gebühren. Habe denen geantwortet, dass ich das nicht bezahlen werde, weil mir ja vom Kundenservice gesagt wurde, von einer Rücksendung sehen sie aus Kulanz ab.

Nachdem keine Antwort von der Provea mehr kam, erhielt ich dann ein Inkassoschreiben, und noch eins und noch eins. Bis irgendwann ein Schreiben vom im selben Haus ansässigen Anwalt kam. Da ich mittlerweile gemerkt hatte mit welchen dubiosen Vorgehensweisen die Provea versucht an Geld ranzukommen habe ich hierauf nicht mehr geantwortet.

Worauf ich aber geantwortet hatte war das gerichtliche Mahnschreiben, dem ich nämlich ordnungsgemäss innerhalb der angegebenen Frist widersprochen habe.

Heute trudelt dann erneut ein Brief von dem Anwalt ein, mit der Aussage ich soll einen Vordruck unterschreiben indem ich meinen Widerspruch zurücknehmen soll Gericht blüht. Das sehe ich als Nötigung. Genauso wie die erneute Forderung, dass ich doch bitte jetzt die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben soll, damit es nicht noch teurer wird.

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Meine Forderung an PROVEA SA: Die Provea, die UGV Inkasso und die Rechtsanwaltskanzlei sollen mich SOFORT in Ruhe lassen.


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Kommentare und Trackbacks (1)


04.07.2014 | 16:00
von Fred S. | Regelverstoß melden
So etwas hatte ich in einem anderen Falle auch mal.
Ich habe nichts mehr unternommen und dann kam auch nichts mehr. Das ist so etwas wie das letzte Aufbäumen, wenn man als Antragsteller weiß, dass nichts mehr geht.



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