Durch Familienkasse Chemnitz gelöste Beschwerde. | 626 Views | 03.12.2014 | 16:00 Uhr
geschrieben von Karin Schwitzer

Familienkasse Chemnitz (Chemnitz)

15 Wochen Bearbeitungszeit - unvollständige, unrichtige Auskünfte

Bestell-/Kundennummer: 073FK108184

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 05.08.2014 erhielt ich von Ihnen ein Schreiben mit dem Hinweis über die baldige Beendigung des FSJ meines Sohnes und der Aufforderung, diese Beendigung nachzuweisen.

Da ich Ihnen den Vertrag über das FSJ bereits zugesandt hatte und mir bis dahin nicht bekannt war, dass für die Beendigung noch eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt wird, hielt ich diesen Passus für erledigt und sendete Ihnen am 11.8.2014 nur die Bescheinigung "Erklärung zu einer abgeschlossenen Erstausbildung. " + Anlage zu. In dieser hatte ich die Frage nach der abgeschlossenen Ausbildung mit NEIN angekreutzt und auf den bevorstehenden Antritt eines Studiums hingewiesen. Dies habe ich mit der Anlage des Zulassungsbescheides auch nachgewiesen.

Trotz dessen wurde mir ab September für meinen Sohn kein Kindergeld mehr ausgezahlt (nach ca 4-5 Wochen Bearbeitungszeit). Auf einen Anruf von mir sicherte mir die Mitarbeiterin zu, dass sie sehen kann, dass alles Notwendige soweit eingegangen sei und dass das Kindergeld für September nachgezahlt wird. Die derzeitige Bearbeitungszeit läge bei ca. 6 Wochen. Nach der Immatrikulation solle ich kommentarlos noch die Immatrikulationsbescheinigung einreichen. Damit wäre das erledigt.

Hier gab es KEINEN Hinweis auf fehlende Unterlagen!

Am 29.10.2014 reichte ich die Immatrikulationsbescheinigungen meiner Kinder ein. Bis zu diesem Zeitpunkt war keinerlei Reaktion durch die Familienkasse erfolgt. (nach 11 Wochen Bearbeitungszeit! und 2 Monaten ohne Auszahlung des Kindergeldes für meinen Sohn)

Am 24.11.2014 (nach 15 Wochen Bearbeitungszeit) bekam ich von der Familienkasse eine Aufforderung, die Beendigung des FSJ nachzuweisen. Auf meinen telefonischen Hinweis auf den bereits eingereichten Vertrag wurde mir von der oben genannten gesonderten Bescheinigung berichtet, welche ich von meinem Sohn später auch ausgehändigt bekam.

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Meine Frage, warum die Sachbearbeiterin beim Anruf im Oktober nichts davon erwähnt hätte, wurde abgetan, die Telefonauskunft könnte ja nicht wissen, was die Sachbearbeiter schon hätten und was noch fehlen würde.

Das hat sich mir aber im Oktober anders dargestellt, denn diese "Telefonauskunft" wußte genau, welche Bescheinigungen eingegangen waren und welche fehlen! Schließlich werden die Akten elektronisch geführt. Wozu gibt es denn dann überhaupt die Telefonauskunft? Bzw. warum kann man nicht mit dem entsprechenden Sachbearbeiter sprechen?

Mir wurde weiterhin mitgeteilt, dass die Bearbeitungszeit jetzt wieder von vorn beginnt, würde aber nicht solange dauern, wenn man nur was nachreichen müßte. Bleibt für mich nur abzuwarten, wieviel Zeit auf die bereits verstrichenen 15 Wochen noch folgen wird.

Ein Blick in andere hier hochgeladen Beschwerden zeigt, dass ich kein Einzelfall bin. Als Antragsteller fühlt man sich durch die Hinhaltetaktik, halbherzige Rechtfertigungen, Inkompetenz und falsche Auskünfte einfach nur veralbert (um das andere A-Wort nicht zu gebrauchen). Es kann nicht sein, dass eine gesetzlich zugesicherte Leistung des Staates durch derartige Hinhaltetaktiken und amtliche Verzögerungen letztendlich noch abgelehnt wird, weil die Bürokratie hier wieder Purzelbäume schlägt. Warum muss zum Beispiel für eine vertraglich verbriefte Tätigkeit, welche schon dem Namen nach auf EIN JAHR befristet ist, die Beendigung bescheinigt werden?

Im Gegenzug wird aber der Antragsteller bei Anforderung zusätzlicher (oft sinnloser) Bescheinigungen unter Zeitdruck gesetzt. Hier wird dann die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung angedroht, wenn man die gesetzte Frist nicht einhält.

In Erwartung einer Verbesserung

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Meine Forderung an Familienkasse Chemnitz: Schnellstmögliche Bearbeitung und Auszahlung der ausstehenden Beträge und Abbau der bürokratischen Hürden bei gesetzlich zugesicherten Leistungen


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Kommentare und Trackbacks (1)


05.12.2014 | 12:07
von Karin Schwitzer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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