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Durch Stanley Black & Decker Deutschland gelöste Beschwerde. | 154 Views | 19.02.2015 | 08:51 Uhr
geschrieben von Klaus B.

Stanley Black & Decker Deutschland (Idstein)

Ich lasse künftig die Finger von Black & Decker-Produkten

Habe im September 2012 eine Black & Decker-Akku-Bohrmaschine (18V) bei unserem örtlichen Baumarkt erworben.

SCHLAGWORTE

Leider habe ich meine bei einem Discounter erworbene und seit fünf Jahren in Nutzung befindliche Akku-Bohrmaschine nach dem Neukauf entsorgt.

Im Januar 2015, also gerade mal vier Monate nach Ablauf der zweijährigen Garantiefrist, hat meine Black & Decker-Akku-Bohrmaschine einen Defekt beim Elektromotor aufgewiesen und kann seit her nicht mehr genutzt werden. Bis dahin habe ich diese Maschine zwar regelmässig genutzt, aber sicherlich nicht einer Überbeanspruchung unterzogen. Für "schwerere" Bohrarbeiten nutze ich immer noch meine alte Schlagbohrmaschine mit Stromanschluss.

Nach Rücksprache mit meinem örtlichen Baumarkt habe ich Anfang Februar meine Bohrmaschine an Black & Decker zur Befundung eingeschickt. Das Ergebnis der Firma war ernüchternd. Wie erwartet, wurde ich auf die bereits abgelaufene Garantiezeit hingewiesen. Darüber hinaus wurde mir auch noch mitgeteilt, dass für die Akku-Bohrmaschine keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Dieses ist dann doch etwas überraschend, denn beim Kauf im September 2012 handelte es sich um das gerade auf den Markt gekommene neueste Modell der Firma Black & Decker.

Lessons learnt: Hätte ich im September 2012 meine alte Akku-Bohrmaschine gegen eine Bohrmaschine vom Discounter ausgetauscht, dann läge ich noch innerhalb der Garantiezeit, da diese regelmässig eine dreijährige Garantiefrist gewährt hätten. Darüber hinaus hätte ich für die Kosten des Black & Decker-Produkts mindestens zwei Akku-Bohrmaschinen beim Discounter erhalten und somit im ungünstigsten Fall sechs Nutzungsjahre überbrücken können.

Ergo: Zumindest ich lasse die Finger weg von Black & Decker-Produkten, die offensichtlich durch geplante Obsoleszenzen unmittelbar nach Ablauf der Garantiefrist einen Defekt aufweisen und zudem nicht mehr wartbar sind.

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Meine Forderung an Stanley Black & Decker Deutschland GmbH: Stellungnahme von Black & Decker


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


27.10.2015 | 09:36
von Klaus B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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