kinderkuechen-holz.de (Augsburg)
Vorkasse und keine Ware
Bestell-/Kundennummer: 3145/ 3147 Kundennummer 3149
Am 04.10.2018 bestellte ich bei kinderkuechen-holz.de die Kinderküche Lara und den Holzwasserhahn (Küche zu der Zeit im Angebot mit 139,00 Euro). Es folgten per E-Mail die Eingangsbestätigungen mit den Rechnungen.
Die Küche war zu diesem Zeitpunkt (4.10.18,wie auch heute noch - 21.11.2018) mit auf Lager gekennzeichnet (Lieferung 10-14 Tage).
Am 08.10.2018 bezahlte ich den Gesamtbetrag dummerweise per Vorkasse mit Überweisung.
Am 20.10.2018 erhielt ich (wieder per E-Mail) die Versandbestätigung der Küche.
Nachdem keine Ware eintraf und keine weiteren Benachrichtigungen folgten, hakte ich telefonisch nach. Die sehr freundlich auftretende Dame erklärte mir, der Versand hätte wegen Schwierigkeiten mit DHL nicht geklappt, meine bezahlte Ware werde aber am 29.10.2018 verschickt und ich erhalte die Sendungsverfolgungsnummer.
Auf meine Nachfrage per E-Mail am 01.11.2018, wo meine Ware und die Sendungsnummer bleibt, erhielt ich die Nummer am 02.11. per E-Mail mitgeteilt und die Benachrichtigung Ware geht wieder Montag (diesmal der 05.11.2018) raus.
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Am 08.11.2018 (ein Monat ist seit der Bezahlung vergangen!) setzte ich eine Frist zur Lieferung, die Antwort erfolgte prompt per E-Mail - Küche geht Montag raus (diesmal also dann der 12.11.2018).
Nachdem ich nun endlich anfing, im Netz zu der Firma zu recherchieren und sich einige Fälle ähnlich, dem von mir geschilderten finden ließen (Internetseite Home-of-pets gehört auch der Dame) und zusätzlich der Status der Sendeverfolgung sich seit dem 2.11.2018 nicht verändert hat (lediglich elektronische Datenübermittlung war vermerkt), habe ich am 13.11.2018 meinen sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag per E-Mail erklärt (wie laut AGBs möglich) mit Frist zur Rückzahlung meines Geldes bis 24.11.2018.
Außerdem habe ich mitgeteilt, eine Anzeige bei der Polizei zu stellen.
Die unverschämte Antwort ließ nicht lang auf sich warten.
Kein Wort der Entschuldigung oder zumindest der Versuch den Sachverhalt als bedauerlichen Irrtum abzutun - dafür Androhung einer Abmahnung wegen der Schilderung eines Sachverhaltes der Hieb und Stichfest nachweisbar ist.
Für mich ist der Fall nicht abgeschlossen. Ich hoffe andere Betroffene verfolgen Ihre Fälle auch weiter!