286 Views | 24.03.2015 | 11:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1213345

fluege.de (Leipzig)

Servicefee

Bestell-/Kundennummer: Buchungsanfrage 7825943/2KRTQQ

Am 28. 08. 2014 buchte ich bei fluege.de (Unister GmbH Leipzig) einen Hin- und Rückflug nach Tallinn, auf deren Ticketpreis von 131,39€ ein Servicefee von 39,98€ sowie eine Pauschale für Linienflug von 3€ aufgeschlagen wurde. Der Servicefee beträgt demnach gut ein Drittel des an sich günstigen Flugpreises, was ich leider als Täuschung wahrnehme.

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Zudem ist dieser Betrag vor Abschluss der Buchung nicht ersichtlich, da ich sonst selbstverständlich die Flüge nicht bei fluege.de gebucht hätte. Außerdem finde ich, dass die Vermittlungsgebühr im Verhältnis zum Ticketpreis sehr hoch ausfällt. Das OLG Dresden urteilte dazu im August 2011: ”Der zu zahlende Endpreis” müsse stets ausgewiesen werden, und ”alle anwendbaren Zuschläge und Entgelte, die vorhersehbar sind, einschließen. ” Nach der unangenehmen Überraschung über den Endpreis bin ich bei Verbraucherzentralen auf ähnliche Fälle gestoßen, welche mit einer Rückerstattung der Vermittlergebühr endeten.

Buchungsanfrage 7825943/2KRTQQ

Eine Mail mit etwa diesem Inhalt schickte ich am 28.08. an das Service Team von Fluege.de, ohne Antwort. Eine zweite Mail mit etwa dem gleichen Inhalt folgte am 03.09., auch ohne Antwort. Erst nach einem Telefonat am 08.09. erhielt ich eine Mail die den Eindruck einer Standartabfertigungsmail machte. Es ging einfach um die Erläuterung der Service Fee. Erheiternder Weise rühmte sich das Unternehmen in dieser Standardmail mit „Transparenz im Tarifdschungel“. Was ich schon als Verhöhnung empfinde.

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In einer weiteren Mail meinerseits wies ich das Unternehmen nochmal auf einen Richterspruch von 2013 hin:

"Ein Reisevermittler muss bei der Onlinebuchung immer den Endpreis angeben, der alle Kosten und Gebühren enthält, die bei der Buchung unvermeidbar und vorhersehbar sind. Es reicht nicht, den wirklichen Preis des Flugtickets erst am Ende des Buchungsvorgangs zu nennen. "LG Leipzig vom 8.03.2013 (05 O 2324/24)

Und gab den Damen und Herren nochmal die Möglichkeit, eine für beide Seiten Gesichtswahrende Lösung zu finden.

In dieser Ausführung ging die Beschwerde, Ende 2014, auch an den Verbraucherschutz. Leider ist seit dem nichts mehr passiert.

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Kommentare und Trackbacks (3)


31.03.2015 | 12:46
von ReclaBoxler-1213345 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.04.2015 | 17:17
von ReclaBoxler-1213345 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.05.2015 | 13:39
von ReclaBoxler-1213345 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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