Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 1703 Views | 29.03.2015 | 10:16 Uhr
geschrieben von Christian Hue

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Check24 will kein Cashback auszahlen

Ich habe Ende Dezember einen Vodafone DSL-Vertrag über Check24 abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Wie das bei Neuverträgen nunmal so ist, dauert es oftmals seine Zeit, bis der Anschluss freigeschaltet wird. Seit Anfang März ist der DSL-Anschluss vorhanden.

Zu Beginn des Abschlusses kam eine Mail von Check24, wie man an sein Cashback kommt. Dafür sollte man die erste DSL-Abrechnung unter Angabe der Check24-Auftragsnummer per E-Mail einsenden. Die erste Rechnung kam vor ein paar Tagen.

Da mein E-Mail Programm leider alte Mails nach einer gewissen Zeit löscht, habe ich die Auftragsbestätigung nicht mehr im Postfach finden können. Ich habe daher einfach die Vodafone-Rechnung unter Angabe meines Namens und der Adresse, die ich auch bei der Auftragserstellung unter Check24 eingegeben hatte eingesendet.

Check24 weigert sich nun, das Cashback auszuzahlen, weil sie die Rechnung nach eigener Angabe ohne die Auftragsnummer nicht zuordnen können.

Dies halte ich für einen großen Witz. Die werden garantiert die Auftragserteilung an Vodafone verfügbar haben. Und dort steht ja auch mein Name/Anschrift etc. drauf, um die erste Rechnung treffend zuordnen zu können.

Ich habe jetzt schon 3 E-Mails geschrieben, aber es kommt immer nur die kurze Antwort, dass die Bestellung ohne AUftragsnummer nicht zugeordnet werden kann.

Das halte ich für eine ziemliche Veräppelung und für eine billige Masche, das Cashback nicht auszahlen zu müssen. Die werden die Auftragsdaten garantiert irgendwo gespeichert haben und mit ein bisschen Aufwand auch zuordnen können.

Millionen Euro für eine beschissene TV-Werbung ausgeben, aber dann beim Kundenservice faul und geizig sein.

Kann mir jemand helfen, oder Tipps geben?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Cashback


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.03.2015 | 09:40
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Es tut uns Leid, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind. Gerne überprüfen wir den Fall nochmals.

Da wir Sie unter Ihrem hier angegebenen Namen nicht im System finden konnten, wäre es schön, wenn Sie uns diesen, Ihre Mailadresse und die entsprechende Rechnung per Mail an kommunikation spider monkey check24.de schicken könnten.

Wir werden uns dann unverzüglich darum kümmern, zusammen mit dem DSL-Team eine Lösung zu finden.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Ihr CHECK24 Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


30.03.2015 | 21:08
von Christian Hue gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
CHECK24 Vergleichsportal: Doppelt bezahlter Mietwagen Check 24
CHECK24 Vergleichsportal: Schlechter Service
Https://www.check24.de: Dank check24 in die Abofalle
CHECK24 Vergleichsportal: Mietwagenkosten
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!