Wolf GmbH (Mainburg)
Fehler Gastherme CGB - K- 20
Sehr geehrte Fa. Wolf,
zu Ostern hatte unsere c&a. 3 Jahre alte Gastherme eine Störmeldung. Wir haben den Handwerker verständigt, es wurde eine Heizkreispumpe, ein Brennkammertopf ausgetauscht. Ich bin sehr unzufrieden, da ich nicht nachvollziehen kann, wieso nach so kurzer Zeit bereits eine Reparatur in diesem Ausmaß nötig ist.
für mich steht fest, dass ich unter diesen Umständen die Fa. Wolf nicht empfehlen kann.
23.04.2015 | 08:10
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Biegel,
wir bitten Sie, Ihren Kulanzantrag an Ihre Heizungsfirma zu stellen, da kein direktes Geschäftsverhältnis zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Hersteller besteht. Sämtliche Kommunikation ist daher an Ihren Vertragspartner, sprich dem Installateur, zu richten.
Ihr Installateur kann sich bezüglich dieses Sachverhalts gerne an den Werkskundendienst der Fa. Wolf wenden.
Wir bitten um Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH
es besteht sehr wohl ein Geschäftsverhältnis, da die Installationsfirma den Werkskundendienst der Fa. Wolf verständigt hat, welcher die Therme repariert hat.
Soweit ich gelesen habe, ist es kein Einzelfall, dass nach kurzer Zeit die Gastherme Fehlermeldungen aufweist und sie defekt ist.
Deshalb habe ich mich an Sie gewendet.
Der Installateur meinte, dass ich mich an Sie wenden soll. Er selbst stellte die Rechnung und ist scheinbar ein Vertragspartner Ihrer Firma.
Ich verstehe also nicht, warum Sie meinen, dass dies nichts mit ihrer Firma zu tun hätte.
Mit freundlichen Grüßen,
Helga Biegel
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst