Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 328 Views | 11.05.2015 | 20:04 Uhr
geschrieben von Ute Gabat

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Überhöhte Abschlagszahlung

Bestell-/Kundennummer: keine

Seit Beginn des Vertrages wurden überhöhte Abschlagszahlungen angefordert. Trotz meiner mehrfachen Reklamation und bitte um Reduzierung, sowie Kontrolle des Zählerstandes - Stromverbrauch - ist nichts passiert. Ich musste deshalb eine Abbuchung zurückbelasten und die Einzugsermächtigung entziehen.

Aufgrund vieler Telefonate wurde mir dann mündlich zugesichert, dass ich diese Kosten nicht tragen muss.

Nun habe ich aufgrund des schlechten Service natürlich den Anbieter nach diesem Jahr gewechselt. Wie erwartet, hatte ich trotz Reduzierung des Abschlages noch ein Guthaben von über 200,-- Euro /also zuviel Abschlag bezahlt = kostenloser Kredit an die Firma.

Das Guthaben wurde mir nun, erneut trotz Rekalamation per Telefon un Email, nicht vollständig ausbezahlt.

Der Schriftwechsel hierzu kann ihnen gern eingereicht werden.

Ich kann nicht verstehen, dass so eine Firma weiterhin über Verivo empfohlen wird und kann nur davon abraten dahin zu wechseln.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Ne Differenz von 10,61 die aufgrund ungerechtfertigter Mahnung und Mahngebühren entstanden sind.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.05.2015 | 13:45
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Gabat,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung geleitet und werden Sie sofort kontaktieren, sobald neue Informationen für Sie vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (6)


23.05.2015 | 17:53
von Ute Gabat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat mir zwar am 12.5. geschrieben, dass Sie den Betrag erstattet, allerdings warte ich immer noch auf den Geldbetrag.


07.06.2015 | 11:37
von Ute Gabat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie befürchtet. Es wird die Erstattung versprochen mit der Maßgabe dass ich die Beschwerde schließen soll. Auf meine Antwort, dass ich diese schließe sobald ich das Geld auf dem Konto habe, passiert leider nichts. D.h. keine Erstattung da.


09.06.2015 | 09:19
von Ute Gabat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.06.2015 | 10:11
von Ute Gabat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie befürchtet, es von Extra-Energie kein Geld ausbezahlt worden und auch kein Nachricht eingetroffen.


18.06.2015 | 21:19
von ReclaBoxler-9417675 | Regelverstoß melden
Vielleicht hilft ein klarer Hinweis zur Rechtslage bei diesem Anbieter.
Die ExtraEnergie GmbH hat kürzlich 2 Verfahren verloren. Im Urteil äußerte sich das Gericht auch zum Thema Abschlagszahlung:

OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (I-20 U 136/14)
LG Düsseldorf vom 16.07.2014 (12 O 474/12)
Gegen das Urteil legte das Unternehmen Berufung ein.
Das OLG Düsseldorf wies jedoch die Berufung mit Urteil vom 16.12.2014 zurück und begründete nochmals ausführlich, dass dieses Verhalten als unlautere geschäftliche Handlung sowie als Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze zu werten sei. Bereits aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebe sich, dass ein Guthaben aus einer Rechnung unverzüglich und vollständig auszuzahlen sei. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Guthaben aus einem Bonus oder aus überzahlten Abschlägen resultiere. Auch die Verpflichtung des Unternehmens, zukünftige Abschlagszahlungen am mutmaßlichen Verbrauch auszurichten, ergebe sich aus allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts. Überhöhte Abschlagszahlungen seien in wirtschaftlicher Hinsicht versteckte Vorauszahlungen und somit unzulässig.

26.06.2015 | 09:33
von Ute Gabat gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach weiterem hartnäckig bleiben und erneuter Email am 19.6. an extra-Energie haben wir heute endlich unser Geld erhalten. Somit als Tipp für alle - nichts gefallen lassen und hartnäckig bleiben. Vielen Dank.




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