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Seit dem 20.08.2018 bin ich Kunde bei voxenergie. Am 12.10.2018 erfolgte mein Umzug nach Potsdam. Voxenergie hat darauf für den Vertrag eine Schlussrechnung erstellt mit Zählerstand vom 14.09.2018, wobei mir die Grundgebühr bis zum Ende der Laufzeit 19.08.2020 in Rechnung gestellt wurde.

Zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung war klar, dass ich weiterhin Kunde von voxenergie bin. Für Potsdam wurde ein neuer Vertrag eröffnet zu wesentlich schlechteren Konditionen - der neue Abschlag sollte 97,75 Euro betragen, wohlbemerkt für eine 2 Zimmer Wohnung. Alle Versuche dies zu korrigieren, blieben ohne Erfolg (telefonisch, E-Mail, per Brief), trotz mehrmaligen Nachfragens.

Mit Schreiben vom 10.12.2018 erreichte mich dann eine Tarifinformation, wobei die neue Rate 113,00€ betragen sollte. Daraufhin habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und das Lastschriftmandat entzogen. Bisher keine Kündigungsbestätigung es wurde weiter abgebucht.

Die Kündigung erfolgte per E-Mail, sowie parallel per Einschreiben/Rückschein. Da keinerlei Reaktion erfolgte, ließ ich die Lastschrift vom 03.01.2019 platzen, worauf ich am 22.01.2019 eine Mahnung erhielt, bei der mir bei Nichtzahlung des offenen Betrages eine Anzeige angekündigt wurde.

Das Geschäftsgebaren der Firma voxenergie entspricht mit Sicherheit nicht dem geltenden Recht. Bei nicht umgehender Bearbeitung der Beschwerde behalte ich mir rechtliche Schritte vor, bzw. wende ich mich an die Bundesnetzagentur.





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