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Am 17.01.2019 habe ich einen Widerspruch gegen die Betriebskosten vom 06.11.2018 eingereicht. Per Einschreiben mit Rückantwortschein. Diese Abrechnung habe ich ebenfalls fachmännisch prüfen lassen. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.

Es wurde eine Rechnung erstellt für die Anmietung von Rauchwarnmelder, obwohl bereits gerichtlich entschieden ist, dass eine Anmietung nicht umlagefähig ist auf Mieter.

Weiterhin wurde eine Rechnung erstellt für die Wartung von Rauchwarnmelder. Am 14.07.2017 wurden die Rauchwarnmelder erstmals angebracht. Ich habe vom Installateur ein Handbuch erhalten, womit ich die Handhabung und Wartung selbstständig Übernehme. Ein extra beauftragtes Unternehmen wurde seitens des Vermieters nimmt beauftragt.

Weiterhin wurde eine massive erhöhte Rechnung erstellt zur Betriebskostenart Gebäudeversicherung. Diese Betriebskostenart ist um 55,98 Euro gestiegen. Lautgesetzgeber ist dies klar geregelt. Das solch eine massive Preissteigerung dem Mieter dargelegt werden muss und deren Unvermeidbarkeit

Bis heute liegen mir keine Gründe vor, warum es dazu kam. Weiterhin kam es kein Schaden an der Gebäudeversicherung für mein Mietobjekt in der Hirschstraße 11

Ich reiche diese Beschwerde Öffentlich ein, da es bereits im Vorfeld keine Rückantworten gab und fehlerhafte Beträge in der Betriebskostenabrechnung vom Vorjahr abgerechnet wurden.





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