Anfang des Jahres haben wir fristgerecht gekündigt, woraufhin uns unsere Netzabmeldung zum 14.02.19 bestätigt wurden ist. Laut Gesetzgebung (§ 40 Abs. 4 EnWG) ist festgelegt, dass nach Ende eines Abrechnungszeitraumes innerhalb von 6 Wochen eine Abrechnung erfolgen muss.
Bis heute (16,5 Wochen später!) haben wir auch nach mehrmaligen Auffordern keine Schlussrechnung über unseren Belieferungszeitraum 2018/19 erhalten.
Ich fordere Sie erneut umgehend auf uns unsere Schlussrechnung zu übermitteln und die entsprechende Überweisung des Guthabens zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rebecca B.