Startseite > Immergrün-Energie > gelöste Beschwerde-Nr.: 233547 > Eingabeformular Firmenantwort
Wollen Sie auf diese Beschwerde antworten?

Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nach § 40c Abs. 3 Satz 2 EnWG zur Auszahlung des Guthabens aus der Stromabschlussrechnung binnen zwei Wochen nicht nachgekommen.

Die Schlussrechnung Nr. RES02360214 vom 23.12.2021 wurde mir - ebenfalls erst nach entsprechender Mahnung - am 04.01.2022 per E-Mail übersandt. Nachdem bis zum 18.01.2022 noch keine Auszahlung des aus der Schlussrechnung resultierenden Guthabens erfolgt war, habe ich das Unternehmen per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung bis zum 31.01.2022 zur Auszahlung des Guthabens aufgefordert. Eine Auszahlung des Guthabens ist aber auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfolgt.

Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig.





Bitte füllen Sie alle Angaben vollständig aus.
Firma / Institution 
Adresszusatz 
Straße und Hausnummer 
Ort  PLZ
Land 
Bereich / Abteilung 
Ansprechpartner 
Position 
Telefon  Fax
Ihre E-Mail-Adresse 
Ja, ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!