Ich habe meine Jahresrechnung für Gas erhalten und bin fast vom Hocker gefallen, dass ich fast 3 000 EUR nachbezahlen soll - für ein Einfamilienhaus, das von einer Person bewohnt wird.
Anhand der Rechnung stellte ich fest, dass der Arbeitspreis zum 01.03.2022 um 47 % und zum 01.09.2022 um weitere 154 % erhöht worden war. Auch der lt. Jahresrechnung aktuelle Arbeitspreis liegt nochmals 19 % höher; diese Information war am Ende der Rechnung versteckt. Natürlich ohne Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.
Über die Preiserhöhungen wurde ich nicht informiert und somit auch nicht auf mein Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Da ich diese überhöhte Rechnung daher als nichtig betrachte, habe ich widersprochen, das SEPA-Mandat entzogen und den Gasliefervertrag gekündigt.