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Am 27.09.2010 bestellte ich mir in Großbritannien ein iPhone.

Da die Lieferung nicht direkt nach Deutschland erfolgen konnte, nutzte ich den Borderlinx Service der DHL und erstellte mir eine Packstation-Adresse in Milton Keynes – England (http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/packstation/borderlinx/borderlinx.html)

Am 29.09.2010 wird das iPhone bei Borderlinx in Milton Keynes angeliefert und der Eingang eines iPhones schriftlich bestätigt.

Borderlinx leitet per DHL Express meine Bestellung weiter. Die Zustellung in Deutschland erfolgt am 05.10.2010.

Der Schock beim auspacken: das Paket enthält kein iPhone! Lediglich Umverpackung.

Umgehend habe ich rechtlichen Beistand aufgesucht und so wurde Borderlinx und DHL jeweils am 18.10.2010 schriftlich informiert und zur Erstattung des entstanden Schadens aufgefordert.

Wie durch meinen Anwalt mitgeteilt, hat es Borderlinx bisher gar nicht für nötig gehalten zu reagieren. Der Versender DHL beruft sich auf abgelaufene Fristen und das man nicht Vertragspartner sei.

Ich finde es absolut beschämend wie die DHL und Borderlinx geschädigte Kunden im Regen stehen lässt.

Das dies leider kein Einzelfall ist realisiert man dann, wenn man die entsprechenden Schlagwörter in eine Suchmaschine eingibt.

Ich fordere die DHL bzw. Borderlinx zu Erstattung des entstanden Schadens von 425,75EUR auf.





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