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Am 16.12.2013 bekam ich von der Firma ATP einen Anlasser und eine Lichtmaschine geliefert, welche ich in mein Fahrzeug (A3, BJ 2004) einbaute.

Nach knapp 500 km versagten beide im Februar ihren Dienst. Ich blieb mitten auf der Strecke liegen und musste abgeschleppt werden. In der Werkstatt wurde festgestellt, dass die LiMa viel zu viel Strom lieferte (lt. Protokoll zw. 15,2 u. 18 Volt), was die Batterie zum „Kochen“ brachte, beide mussten getauscht werden – 720€. Aus der Werkstatt zurück, versagte am folgenden Tag der Anlasser ebenfalls seinen Dienst und musste ebenfalls getauscht werden – 300€.

Die meldete ich der Firma ATP am 03.03.2014.
Nachdem man mich zuerst nicht zuordnen konnte, forderte man mich am 06.03. dazu auf, ihnen sämtliche Daten - Einbaudatum, Kilometerstand, Ausfalldatum m. Kilometerstand Schlüsselnummern, Fahrgestellnummer, BJ, Motor, etc. (sogar ob das Fahrzeug ABS hat!). Dazu noch die technischen Daten d. gekauften Artikel zu übermitteln, was ich tat – mit der Bemerkung, dads ich sie selber eingebaut habe.

Daraufhin sollte ich die Teile ausbauen und einschicken, was ich am 10.03.2014 gemacht habe.

Nachdem ich lange nichts von der Sache gehört hatte, bat ich sogar DHL nachzuforschen und kontaktierte dazu ATP – keine Antwort.

Am 14.04. fragte ich erneut nach und erhielt die Antwort, dass die Ware bereits im März eingetroffen sei. Man fragte mich, ob man mir Ersatz schicken solle oder ob ich mir bereits neue Teile besorgt hätte.
Antwort von mir: Nein, das Auto wurde bereits repariert. (Welches Auto fährt 6 Wochen ohne Lichtmaschine und Anlasser?)

Daraufhin ATP am 16.04.2014: „Im Falle der Selbstbeseitigung eines Mangels erlöschen die von Ihnen geltend gemachten Mängelansprüche.“

Dem widersprach ich…

Darauf hin ATP am 24.04.2014: „Da Sie sich bereits anderweitig Ersatz besorgt haben […] erlöschen die von Ihnen geltend gemachten Mängelansprüche.“

Dem widersprach ich wieder…

Darauf hin ATP am 26.04.2014: „In diesem Fall können wir ohne eine Einbaurechnung leider keinen Ersatz zukommen lassen.“

Ich forderte ATP auf, mir den Punkt der AGB's zu nennen, welcher eine „Einbaurechnung“ nennt.

ATP am 06.05.2014: „[…], Um Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen zu können, benötigen wir von Ihnen einige Angaben. […] 1. Senden Sie uns bitte die Einbaurechnung unseres Ersatzteils zu. 2. Gewährleistungsmeldungen ohne Übersendung der Einbaurechnung können nicht bearbeitet werden. [.]."

Ich wieder, nennen sie mir den Punkt der AGB`s.

ATP am 13.05.2014: „[…] Wir benötigen für die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens einen Nachweis des fachgerechten Einbaus. Nachzulesen ist dies in den AGBs unter Paragraph 9 Absatz 3."

Ich widersprach der Firma erneut, dass der Einbau „fachgerecht“ durchzuführen sei, nicht von einem Fachmann, sondern nur in der Art und Weise wie einer und dass ich gerne „meine“ Teile wiederhaben möchte, um sie einem Sachverständigen zu zeigen.

Die Antwort von ATP war, dass sie mir die defekten Teile umgehend zukommen lassen.

Scheinbar muss man heutzutage doch mit jeder Kleinigkeit zum Anwalt.
Ich, jedenfalls, bin mehr als enttäuscht von der Firma ATP-Auto-Teile-Pöllath, sowohl was die Qualität der von mir bestellten Waren angeht, wie auch deren Umgang mit Reklamationen. Ich hätte so etwas eher von einer so genannten Hinterhoffirma erwartet und kann nur hoffen, dass es sich bei meinem um einen Einzelfall handelt, wenn mich längeres Lesen in diesem und anderen Foren auch eines Besseren belehrt…





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