PARSHIP GmbH (Hamburg)
Undurchsichtige AGBs
Eigentlich bin ich fassungslos, dass solche Bedingungen im deutschen Rechtssystem zu finden sind. Ich habe eine Premium Mitgliedschaft für die Laufzeit von 6 Monaten bestellt und leider nicht fristgemäß gekündigt. (12 Wochen Kündigungsfrist, an sich schon darauf ausgerichtet, dass eine Menge Mitglieder nicht fristgemäß kündigen). Die mir zugesandte Kündigungsbestätigung weist dann auch noch eine Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr aus!
Ich persönlich halte dies für unglaublich unverschämt und reine Abzocke. Schade eigentlich, Service und Funktionalität der Plattform sind gar nicht schlecht. Aber so mit Mitgliedern umzugehen. scheint ja wichtig zu sein, auf diesem Weg zusätzlich Geld abzuzocken. Ich persönlich werde auf jeden Fall alle mir bekannten Singles vor dieser Plattform warnen und nicht müde werden, diese Art und Weise anzuprangern. So geht man nicht mit ehemaligen Mitgliedern um. Jedenfalls nicht, wenn man seriös arbeitet und diese Form des Umgangs aufgrund der qualitativen Leistungen nicht nötig hat. Ich kann davon nur abraten! Eine Verlängerung um ein halbes Jahr hätte ich ja noch verstanden. immerhin habe ich die Kündigungsfrist -auch wenn 12 Wochen definitiv zu lang sind- versäumt, aber 1 Jahr, pfui.
09.07.2015 | 12:46
Abteilung: Corporate Communications
Guten Tag,
die Verlängerung eines Vertrages entspricht der gängigen Praxis im Online-Handel. Sofern wir unsere Kunden vor dem Kauf über die Bedingungen der Verlängerung informieren, ist diese rechtens. Unseren entsprechenden Informationspflichten kommen wir selbstverständlich klar und transparent nach:
- - vor dem Kauf in den produktbezogenen Vertragsinhalten auf den Bestellseiten (diese wurden von Ihnen als gelesen bestätigt)
- - in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter 5.3 (wurden ebenfalls als gelesen bestätigt)
Darüber hinaus informieren wir Sie über alle Details Ihrer Premium-Mitgliedschaft in der Bestellbestätigung, die Sie direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail von uns erhalten.
Viele Grüße,
das PARSHIP Team
Es gab eine Antwort mit Hinweis auf die im online Handel üblichen Verlängerungen. Mir ist nach Recherche kein Fall bekannt, in dem der Vertrag um -nach Versäumen der Kündigungsfrist- auf das doppelte der vorher vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert wurde. Eine Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit ist ebenfalls -bei einem 6 Monatigen Vertrag- unüblich lange und zielt m. E. nur auf eines ab: Mitglieder für ein weiteres Jahr an die Börse zu binden. Meiner Meinung nach -tut mir leid- für die deutlichen Worte: Abzocke und kein wirklich guter Umgang mit Mitgliedern!