Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 375 Views | 06.08.2015 | 14:21 Uhr
geschrieben von Annett Bauer

Immergrün Energie (Köln)

Zu viel gezahlter Strom

Bestell-/Kundennummer: 26904B1248

Guten Tag,

immergrün Energie hat mir für den Zeitraum 01.2015-04.2015 1220 kWh in Rechnung gestellt, obwohl ich, da wir am 24.01.2015 aus unserer Wohnung ausgezogen sind, nur 182 kWh verbraucht habe. Ihre Forderungen verleihten Sie mit einem Inkassobüro nachdruck und drohten mit einem Gerichtsverfahren, sollte ich der Zahlung nicht nachkommen. Trotz mehrmaligem Versuch meinerseits Kontakt mit immergrün Energie aufzunehmen, bekam ich nur immer wieder Mahnungen oder zwielichtige E-Mails. Ich erhoffe mir einfach nur eine gerechte Abrechnung meines Stromverbrauches. Nochmals. mein Verbrauch: 182 kWh

Rechn. von immergrün:1220 kWh

das ist eine Differenz von ca. 1040 kWh. Mit welchem Recht klagt immergrün dieses Geld ein?

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rückrechnung des von mir zuviel gezahltem Entgeld für Strom


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.08.2015 | 14:21
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Bauer,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.08.2015 | 19:50
von Annett Bauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat mir noch einmal eine Schlußrechnung geschickt in der nun für mich ein Guthaben steht. ich warte jetzt auf den Verrechnungsschek, bis dahin ist die Sache für mich noch nicht gelöst. MfG I. Bauer


02.09.2015 | 20:49
von Annett Bauer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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