Durch AXA Versicherung gelöste Beschwerde. | 1233 Views | 15.08.2015 | 12:01 Uhr
geschrieben von Axa Zahltnicht

AXA Versicherung AG (Köln)

Gebäudeversicherung Sturmschaden Axa zahlt nicht

Bestell-/Kundennummer: 40530009980

Sturmschaden 30.03.2015. Das Orkantief Niklas wütet über Deutschland und beschädigt das Dach meiner Halle.

SCHLAGWORTE

Mein letztes Gebäude, dass ich bei der Axa versichert habe. Nach schlechten Erfahrungen bei einer anderen Schadensregulierung hatte ich einen anderen Vertrag bereits vorher gekündigt.

Also, diesmal habe ich - bevor ich einen Dachdecker bestelle - bei der Axa angerufen und den Schaden gemeldet. Von dort hieß es: Machen Sie sich keine Sorge, wir wissen von dem Sturm, wir haben hier viele Anrufe, bitte lassen Sie das Dach sofort reparieren, bevor noch weiterer Schaden entsteht (Nach dem Sturm hat es lang anhaltend geregnet).

Gesagt getan. Bei der Reparatur des Daches hat der Dachdecker ein paar Extras eingebaut, also das Dach verbessert. Rechnungsbetrag insgesamt rund 3500 EUR. Die Rechnung habe ich am 21.04.2015 brav eingereicht. Auch ganz brav mit Fotos vor und nach der Reparatur.

Dann die Reaktion der Axa: Sie zahlen 300 EUR! Ein Sachverständiger habe sich die Fotos und die Rechnung angesehen und ist der Meinung, dass 3.200 EUR abzuziehen sind. Begründung? Die Verbesserungen braucht die Versicherung nicht zu zahlen. Die Hälfte des Schadens sei nicht nachgewiesen und ansonsten keine Begründung, nichtssagende Sätze, wohl aus der Stellungnahme des vermeintlichen "Sachverständigen" abgeschrieben.

An der Stelle sage ich ausdrücklich, dass der Mann nicht ganz unrecht hatte. Die Verbesserungen am Dach muss die Axa wirklich nicht bezahlen. Allerdings machen diese Verbesserungen nicht 90% der Rechnung aus. Also rufe ich erstmal bei der Axa an, um das zu besprechen.

OMG! Was jetzt folgt ist ein deja vue aus einem Ärger, den ich in einer anderen Sache schon mit der Axa hatte. Telefonate mit unverständigen Mitarbeitern, Zusagen, die nicht eingehalten werden etc. Im übrigen stellt sich heraus, dass der sogenannte Sachverständige sich das Gebäude nie angesehen hat.

Ich habe im Ergebnis den Dachdecker gebeten 2 Rechnungen zu erstellen. Eine für die eingebauten Verbesserungen am Dach und eine für den Sturmschaden. Diesem Dachdecker habe ich das Antwortschreiben der Axa zur Verfügung gestellt, damit er sich mit den Leuten in Verbindung setzen kann, was denn nun genau an seiner Rechnung nicht erstattungsfähig sein soll.

Dem Mann ging es dann so wie mir. Die freundliche Axamitarbeiterin gibt ihm die Telefonnummer des Sachverständigen, dieser ist aber nie zu erreichen. Schließlich (ich glaube ungefähr einen Monat später) erstellt er die 2 Rechnungen. Eine davon bezieht sich auf alles, was infolge des Sturmschadens zu reparieren war. Sie beläuft sich auf 2600,00 EUR und wird von mir mit Schreiben vom 29.06.2015 bei der Axa eingereicht.

Und dann - wie erwartet - kommt nach einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen ein Briefchen bei mir an, in der mir erklärt wird, dass der Sachverständige natürlich immer zu erreichen war (interessiert mich brennend) und in der Sache selbst, ein Satz: "Der Sachverständige - ein Herr R. wie es nun heißt - bleibt bei seiner Einschätzung. "

Aua, aua, aua, korrekte Schadensregulierung würde ich das nicht nennen. Heute ging also eine Fristsetzung für die Zahlung an die Axa, verbunden mit einer Kündigung des Vertrages.

Wäre die Axa eine Person, würde ich sagen: "Pfui! Schäm Dich! Du hast mir versprochen, dass Du meine Risiken übernimmst, wenn ich Dich bezahle. Bezahlt habe ich, die Risiken bleiben bei mir, inklusive der Stunden, die ich damit verbracht habe mit Dir zu schreiben, zu telefonieren und mich um irgendwelche Nachweise zu kümmern, damit Du dann doch nicht zahlst! "

Aufgrund meiner Erfahrungen kann nur davor warnen bei der Axa einen Vertrag abzuschließen!

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Schadensregulierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.08.2015 | 10:13
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008#MailKontakt

Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.08.2015 | 10:46
von Axa Zahltnicht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebes Axa Social Media Team,

meine Kundennummer steht oben im Post.

Viele Grüße


18.08.2015 | 10:56
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Die Antwort von Axa ist ganz einfach zu erklären:

Die Kundennummer reicht nicht aus, deshalb werden Sie ja gebeten,
die gesamte Beschwerde nochmals auf dem Kontaktformular herunterzubeten.

Deshalb dauert die Schadensregulierung so lange, weil alles in 10-facher
Ausfertigung benötigt wird - um dann nicht bearbeitet zu werden.

Auch daß eine Antwort (zum Schutz der Kundendaten) direkt an den
Reclabox-Account gepostet werden kann, ist beim Axa-Kundenservice
anscheinend völlig unbekannt.

Viel Erfolg.

24.08.2015 | 12:08
von Axa Zahltnicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufgrund meines Eintrages hier bekam ich kurzfristig einen Anruf von der Axa. Es meldete sich eine nette Dame, die sagte, dass sie sich jetzt die Akte zieht und sich so bald als möglich meldet.

So geschah es. Die Dame rief zwei Tage später an und sagte mir, dass Sie die Einschätzung des Sachverständigen nicht teilt. Sie könne von hier aus einen Betrag in Höhe von 2000 EUR bewilligen (die Rechnung belief sich auf 2600 EUR). Anderenfalls würde das Ganze zum Gutachter zurückgehen und man müsse warten, was dieser dazu sagt.

Im Ergebnis habe ich dem zugestimmt. Ich habe keine Lust mich wegen 600 EUR zu streiten.

Ein blödes Gefühl bleibt bei der Sache schon. Als Kunde heißt bei der Axa versichert zu sein wohl folgendes:

Im Schadensfall werden meine Ansprüche erstmal abgebügelt. Es wird sich auf irgendwelche „Gutachter“ berufen, die noch nie vor Ort waren. Das „Gutachten“ kann ich als Kunde nicht einsehen. Die Axa hält es unter Verschluss.

Dann muss ich mich beschweren. Die damit betraute Schadenssachbearbeiterin bügelt meine Ansprüche erneut ab.

Damit sich jemand kompetentes mit meinem Anliegen auseinandersetzt, muss ich mich erst im Internet beschweren.

Im Ergebnis muss ich 20% meines Schadens selbst tragen oder mich mit der Axa herumstreiten.

Auch wenn ich mit diesem Ergebnis leben kann, finde ich doch dass ich von einer Versicherung etwas anderes erwarten kann.




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