319 Views | 28.10.2015 | 16:28 Uhr
geschrieben von Silke Jakob-Haag

Europäische Reiseversicherung AG (München)

Reiserücktrittsversicherung bezahlt nicht bei Adoption

Bestell-/Kundennummer: 407136882

Drei Wochen vor unserem Urlaub haben wir ein Neugeborenes zur Adoption aufgenommen und mussten deshalb die gebuchte Pauschalreise bei DERTOUR, auf die wir uns sehr gefreut haben, kurzfristig stornieren. Bei der ERV hatten wir bei Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Sie hat aber die Stornierungskosten leider nicht übernommen, und wir sind auf den Kosten (60% der Reisekosten und die kompletten Flugkosten) sitzengeblieben, da diese Versicherung eine Adoption offensichtlich nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert.

SCHLAGWORTE

Aber weder DERTOUR noch die ERV ist uns mit irgendeinem Kulanzangebot entgegengekommen, z. B. einen Reisegutschein oder die Verschiebung der Reise auf einen späteren Zeitpunkt. Unserer Ansicht nach ist die Aufnahme eines Säuglings zumindest moralisch gleichbedeutend mit einer Schwangerschaft oder einer Geburt, die als Rücktrittsgrund gegolten hätte. Wir hätten die Reise liebend gerne angetreten und sind deshalb über die negativen Reaktionen von Reiseveranstalter und Reiseversicherung umso mehr enttäuscht, auch wenn wir mit unserem Familienzuwachs natürlich sehr glücklich sind. Aber wir durften sogar aus rechtlichen Gründen diese Flugreise nicht antreten. Es handelt sich hier also um ein für uns unerwartetes Ereignis ein direktes Familienmitglied betreffend, das uns am Antritt der Reise hinderte. Für uns ist das ein klarer Fall für eine Rücktrittsversicherung, zumal andere Versicherer (z. B. die Allianz) diesen Grund in ihren Bedingungen sogar explizit anführen.

Und um das für uns äußerst negative Kundenerlebnis zu komplettieren, ließ uns die ERV über unser Reisebüro, das sich nach eigenen Angaben sehr um eine Kulanzregelung bemühte, nach geschlagenen vier Monaten per E-Mail ausrichten, dass der negative Bescheid sofort feststand und uns der Außendienst fälschlicherweise Hoffnung auf irgendeine Erstattung gemacht hatte. So behandelt man keine Kunden!

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