771 Views | 29.10.2015 | 12:59 Uhr
geschrieben von Fabrice Lojak

Hertz Autovermietung GmbH (Eschborn)

Angeblicher Felgenschaden. Abzocke!

Bestell-/Kundennummer: 297508142

Ich wollte hier einmal meine Meinung zu dieser Autovermietung abgeben.

SCHLAGWORTE

Mit Hertz habe ich einer meiner schlechtesten Entscheidungen in meinem Leben getroffen.

Ich hatte ein Auto gemietet, um knapp 1000 Km von A nach B und zurück zu fahren.

99% der zurückgelegten Strecke fuhr ich auf der Autobahn. Ich parkte auf 3 Parkplätzen. Bei zwei von dreien gab es weder links noch rechts Bornsteinkanten, unebene Flächen und schon gar kein Auto, das man leicht hätte ankratzen können. Beim 3. Parkplatz ließ ich mich durch meine Freundin einweisen, mit der Angst, ich könnte eine Felge beschädigen.

Nun bekam ich ca. eine Woche nach Abgabe des Autos eine Rechnung in Höhe von 200 Euro, die durch einen Felgenschaden begründet sind.

Auf eine E-Mail antwortet man mir nicht und am Telefon sagte man mir, dass es egal sei, ob ich es war oder nicht. Ich hätte den Schaden zu zahlen, insofern kein Schuldiger zu finden ist.

Nun frage ich mich doch, wie unfair es ist, wenn die Felge zB. durch Fremdverschulden einen Kratzer abbekommen hat. Und vor allem, welcher Schaden an einer Felge, den ich nicht einmal gesehen habe, kostet 200 Euro? Ich bin mir sicher, dass dieser vermeindliche Schaden nicht einmal behoben wird. Davon mal abgesehen hätte ich natürlich eine Vollkaskoversicherung anschließen können. Aber bei anderen Autovermietungen habe ich auf Nachfrage, ob Schäden, wie zB. Kratzer am Lack oder an den Felgen schon mit einer Geldbuße geahndet werden die Antwort bekommen, dass das ja vollkommen übertrieben sei, da man schließlich mit einem täglich im Gebrauch befindlichen Gegenstand zu tun hätte. Man könne ja nich jeden kleinsten Kratzer notieren.

Ich finde das lächerlich von Hertz.

Und wie schon erwähnt, kann ich mir nicht vorstellen, egal wie oft ich nachdenke, wo und wann ich die Felge beschädigt haben soll. Da ich vielleicht 5 der 1000 Km auf der Autobahn fuhr und jeden Meter der 5 Km darauf geachtet habe, dass es sich nicht um mein Auto handelt.

Und wenn da jemand anderes einfach gegen fährt, habe ich nun auch keinerlei Chance jemand anderes für diesen Schaden zu belangen.

Ich bedanke mich bei Ihnen, dass ich nun dank Ihnen weiß, weshalb Sie günstiger als Ihre Konkurrenten sind.

Im Zukunft meide ich Ihren Konzern und greife auf Autovermietungen zurück, bei denen ich zwar mehr zahle, jedoch nie wegen so einer Kleinigkeit so verärgert wurde.

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Meine Forderung an Hertz Autovermietung GmbH: Ich forde die Erstattung meiner 200 Euro!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


01.11.2015 | 09:52
von Jaqueline Alas | Regelverstoß melden
Hat denn bei Übergabe des Wagens keine Abnahme stattgefunden? Wenn zu diesem Zeitpunkt kein Schaden festgestellt wurde, der ja scheinbar äußerlich erkennbar ist, und Tage später plötzlich eine Rechnung verschickt wird, würde ich diese auf keinen Fall zahlen

19.11.2015 | 13:47
von Fabrice Lojak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich niemand gemeldet. Nicht einmal auf eine E-Mail an die Firma Hertz.




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