Von mydays beantwortete Beschwerde. | 745 Views | 03.11.2015 | 13:01 Uhr
geschrieben von Daniel V.D.

mydays GmbH (München)

Gutschein nicht innerhalb von drei Jahren eingelöst

Bestell-/Kundennummer: MAGB4/B195D9G4/12/2012

Im Jahre 2011 haben wir zu unserer Hochzeit einen Gutschein von Mydays über 100 Euro geschenkt bekommen. Aufgrund anderer wichtiger Lebensereignisse (Geburt unserer Tochter, zwei Umzüge und ein Hausbau) ist der besagte Gutschein leider in Vergessenheit geraten und wurde von uns vergangene Woche zwischen den Hochzeitskarten entdeckt.

SCHLAGWORTE

Da uns die gesetzliche Verjährungsfrist bewusst ist, haben wir bei Mydays um Kulanz gebeten und auch nochmal auf die Emotionalität des Geschenks hingewiesen.

Die negative Standardantwort kam innerhalb von 9! Minuten. Das zeigt mir, dass sich mit den Umständen kein Mitarbeiter auseinandergesetzt hat.

Wir wären sicher bereit gewesen einen Abschlag hinzunehmen, diese Antwort jedoch hat uns sehr enttäuscht.

Gerade der Titel des Gutscheins "Zeit zu zweit" sollte vor den oben genannten Hintergründen einem Unternehmen mit dem Anspruch der Kundenfreundlichkeit wichtig sein. Jedoch ist das Verständnis für fehlende Zeit zu zweit bei unseren "Hinderungsgründen" dem Unternehmen Mydays anscheinend völlig egal.

Eine Weiterempfehlung wird es von unserer Seite für dieses Unternehmen nicht mehr geben!

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Meine Forderung an mydays GmbH: Kulanz bei der Einlösung


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
09.12.2015 | 17:01
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Lieber Kunde, wir können Ihren Unmut natürlich verstehen. Allerdings ist Ihr Gutschein bereits zum 31.12.2014 verjährt und nicht mehr gültig.

Um Ihnen als Verbraucher möglichst viel Zeit zu geben, hat der Gesetzgeber die Gültigkeit von 3 Jahren für Gutscheine festgelegt. Schade natürlich, dass Sie es innerhalb der Zeit nicht geschafft haben, diesen zu nutzen. Gerne hätten wir Ihnen unvergessliche Momente beschert.

Selbstverständlich prüfen wir jeden Fall, um diesen auch korrekt beurteilen zu können. So natürlich auch Ihren. Dennoch versuchen wir Kundenanliegen schnellstmöglich zu beantworten, damit Sie ein schnelles Feedback erhalten.

Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.11.2015 | 09:23
von Daniel V.D.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

06.11.2015 | 09:30
von Daniel V.D. | Regelverstoß melden
Lieber User Ke Bo, in meiner Kommunikation mit mydays habe ich sehr wohl das "Versäumnis" auf mich genommen. Manchmal gibt es aber Lebensumstände, die das Einlösen eines Gutscheins nicht innerhalb der gesetzlichen Zeit von drei Jahren zulassen. Dafür sollte jeder Verständnis haben. Vor allem wenn er solche Produkte anbietet. Geht es dabei doch um das Wohl des Kunden.
Sicher würde ich im Falle einer Kulanz positiver reden und das Unternehmen weiterempfehlen.



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