jameda GmbH (München)
Bewertung nicht veröffentlicht
Bestell-/Kundennummer: Bewertung nicht veröffentlicht
Hallo Jameda,
inzwischen habe ich mehrfach versucht, eine negative Bewertung über einen Zahnarzt R. zu veröffentlichen. Bitte nehmen Sie mir mir Kontakt auf, damit die Bewertung so gestaltet werden kann - natürlich mit korrektem Inhalt - dass Sie diese veröffentlichen. Der Besuch bei diesem Zahnarzt und dessen falsche Bewertung meiner Situation hat mich einen Zahn gekostet, der, wie ich inzwischen von einem anderen Mediziner weiß, damals leicht zu retten gewesen wäre. Ein Implantat kostet mich jetzt um die 2000 Euro mit allem drum und dran, außerdem habe ich solange eine nervige Lücke. Dieser russische Zahnarzt (der bei Facebook übrigens stolz vor einer Mittelmeer-Location mit einem Teller voller Hummer und Kaviar posiert) war bei einem weiteren Besuch sehr unfreundlich und hat meine Beschwerde nur ungehalten weggewischt.
Trotzdem kann ich bei Ihnen nicht die leiseste Kritik an diesem Arzt loswerden, er hat weiter 1,0 und beschwert sich jedes Mal sofort und erfolgreich, wenn ich versuche, über Jameda den Sachverhalt zu schildern. Ich war sogar bereit, das Risiko eines Rechtsstreits auf mich zu nehmen und bin wie gesagt weiterhin gerne bereit, den Text umzugestalten, so dass er korrekt, ohne "Anklagen" etc. ist.
01.12.2015 | 09:09
Abteilung: Unternehmenskommunikation
Sehr geehrte Frau Egert,
die Schwierigkeit bei Online-Arztbewertungen ist oftmals die, dass Tatsachenbehauptungen vom Patienten bewiesen werden müssen, sollte der Arzt eine Bewertung anzweifeln. Dies schreibt der Gesetzgeber vor. In der Regel kann ein Patient eine Bewertung jedoch nicht ausreichend belegen. Anders verhält es sich mit Meinungsäußerungen, welche vom Grundgesetz geschützt werden. Daher hilft es nicht unbedingt, eine Bewertung "sachlich richtig" zu formulieren. Manchmal ist es einfacher, die Bewertung subjektiv zu schreiben, so dass ganz klar eine pesönliche Meinung statt einer Tatsachenbehauptung formuliert wird.
Um Patienten darüber zu informieren, wie sie Bewertungen schreiben können, die rechtlich nicht (oder nur schwer) angreifbar sind, stellen wir bei der Bewertungsabgabe dieses Video zur Verfügung: https://www.jameda.de/hilfe/videos/bewertungen-schreiben/
Hier wird Ihnen erklärt, wie Sie Bewertungen am besten schreiben. Ich hoffe, es hilft Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die zuständigen Kollegen unter bewertungenjameda.de oder auch ich gerne zur Verfügung (pressejameda.de).
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Kirchler
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst