710 Views | 02.03.2016 | 17:59 Uhr
geschrieben von Stephan Biedermann

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Portal zockt noch nach dem Flug ab

Bestell-/Kundennummer: 9818888

Die Firma Unister (Fluege.de, ab-in-de-urlaub.de, u. a.) ist nicht nur bekannt für astronomisch hohe Buchungsgebühren am Ende einer Flugbuchung, sondern eine neue Geldquelle besteht darin, bei Airlines aktiv nachzuhaken, ob Flüge in Anspruch genomme worden sind, oder es sich um einen sogenannten No Show (Nichterscheinung des Fluggastes handelt).

SCHLAGWORTE

Ich habe bei Eurowings (ehemals Germanwings) einen Flug verfallen lassen und mir dieser Tage die Steuern und Gebühren, die ja bei Nichtantritt zu erstatten sind, zurückzahlen lassen.

Heute Morgen hatte ich eine Email von Ab-in-den-Urlaub.de im Emailfach, dass sie festgestellt hatten, dass ich besagten Flug gar nicht angetreten bin und die Steuern und Gebüren durch die Airline zurückerstattet werden. Da dieser "Service" durch Ab-in-den-Urlaub.de normalerweise 100 Eur Bearbeitungsgebühr kosten würde, erhalte ich aber keine Gebühren zurück, sondern das Portal passt die Bearbeitungsgebühr entsprechend an den zu erstattenden Betrag an. Mir entstehen hierfür keine Kosten.

Ich habe diesen Service durch ab-in-den-urlaub.de nicht in Auftrag gegebenen, noch habe ich sie gebeten, hier nachzuforschen, ob ich den Flug angetreten bin oder nicht.

Frech, dann noch von einer sittenwidrig hohen Bearbeitungsgebühr von 100 Eur zu schreiben. Diese Gebühr ist in keinsterweise gerechtfertigt und daher erwarte ich die Rückerstattung der Steuern und Gebühren auf mein Bankkonto.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Erstattug von Steuern und Gebühren des angetretenen Fluges


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


23.03.2016 | 18:01
von Stephan Biedermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!