Durch PARSHIP gelöste Beschwerde. | 807 Views | 08.09.2016 | 21:43 Uhr
geschrieben von Hannah Meier

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Widerrufsrecht genutzt, Abo nicht - trotzdem 143,26 Euro RE

Bestell-/Kundennummer: 160823

Ich habe Parship testen wollen, jedoch war dazu der Abschluss eines monatlichen Abo´s notwendig, das monatlich 39,99 Euro kostet. Den ersten Monat habe ich direkt bei Abschluss bezahlt. Anschließend habe ich das Abo per Widerrufsrecht nach 13 Tagen gekündigt, da mir das Portal gar nicht zusagt und ich es nicht genutzt habe. Nun hat Parship noch am gleichen Tag einen Rechnungsbetrag von 143,26 Euro von meinem Konto abgebucht, zusätzlich zu den bereits gezahlten 39,99 Euro. Ich habe zu dieser Abbuchung kein Sepa-Lastschritmandat erteilt.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich Parship mitteilte, dass es nicht möglich wäre, den Rechnungsbetrag im Ganzen abzubuchen, sondern leglich in drei Raten (So wie der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde), teilte mir Parship mit, dass Sie einer Ratenzahlung nicht zustimmen.

Ich bin entsetzt über diese Abo-Falle (von wegen Widerrufsrecht 14 Tage nutzbar).

Was ich sehr markant finde, beim Einrichten des Abos wird man von Parship direkt nach der Zahlung umgeleitet zur Widerrufsrecht-Seite. Dort wird man gebeten, das Widerrufsrecht von 14 Tagen auf 0 zu verkürzen. Das hat nichts mit Kundenbindung zu tun, dass ist reine Abzocke.

Parship hätte mir garantiert sieben Konakte vermittelt, von denen ich nichts weiß und dafür diesen Betrag von 143,26 Euro in Rechnung gestellt - was weder vereinbart noch im Verhältnis angemessen ist. Ich bin nicht bereit, diesen Betrag zu zahlen, da ich bereits 39,99 Euro für die Nutzung eines Monats gezahlt habe. Es müsste bei Vertragsabschluss ersichtlich sein, dass nicht die Dauer der Nutzung in Rechnung gestellt wird, sondern die Kontakte, die einem angeblich zur Verfügung gestellt werden.

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: 143,26 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.09.2016 | 18:28
Firmen-Antwort von: PARSHIP GmbH
Abteilung: Brand Communications

Sehr geehrte Frau Meier,

wir bedauern, dass Ihnen die Onlinepartnersuche mit PARSHIP nicht gefällt.

Natürlich gilt das gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsrecht. Lediglich für den Kern unserer Dienstleistung, die entstandenen Kontakte, wird ggf. Wertersatz berechnet. Die Regelung zum Wertersatz ist Bestandteil unserer Widerrufsbelehrung. Wer bei Widerruf keinen einzigen Kontakt hatte, muss auch keinen Wertersatz zahlen.

Wir fordern selbstverständlich an keiner Stelle die Verkürzung des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufrechts.

Wir berechnen den Wertersatz bezogen auf den Gesamtpreis der gekauften Mitgliedschaft und verrechnen natürlich bereits getätigte Zahlungen.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gern an unseren Kundenservice, die Kollegen können Ihnen auch eine detaillierte Auflistung der Kontakte zusenden:

bit.ly/2cTodIu

Viele Grüße vom PARSHIP Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.09.2016 | 18:39
von Hannah Meier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nicht gelöst und das wird sie vermutlich auch nicht da Parship auf "Wertersatz" besteht und den vollen Betrag via Paypal abgebucht hat. (Ich kann ein Ausfallhonorar bei einem Arzt nachvollziehen aber bei diesem "Wertersatz" wird lediglich sichergestellt dass der Kunde ZAHLT damit die entgangenen Abogebühren wieder in der Kasse sind!)
Abartiges geschäftsgebahren gegenüber "Kunden" und absolute geldmacherei, mal abgesehen von der abgelehnten Ratenzahlung!




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