Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 560 Views | 18.01.2017 | 16:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9172538

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung weg, Einschreiben verdorrt im Stromio-Postfach

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 123124129

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich möchte mich über folgende Angelegenheit und Ihren indiskutablen Kundenservice scharf beschweren. Ihre Unternehmensphilosophie, die sich der Kundenfreundlichkeit rühmt, erscheint demgegenüber geradezu als Farce.

Aufgrund Ihrer Preiserhöhung habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und am Morgen des 10.12.2016 meine diesbezügliche Kündigung wegen in den Postbriefkasten eingeworfen.

Nachdem ich nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub am 04.01.2017 noch keine Rückmeldung erhalten hatte, habe ich Ihnen am selben Tag meine Kündigung nochmals per E-Mail geschickt. Hier hatte ich auch auf den fristgerechten Posteinwurf hingewiesen.

Als ob Sie meine E-Mail-Nachricht nicht richtig gelesen hätten, schrieben Sie mir am 05.01.2017 zurück, dass Sie meine Kündigung per E-Mail! nicht anerkennen können, obwohl ich Sie doch um Bestätigung meiner brieflichen Kündigung vom 10.12.16 gebeten hatte.

Mit meiner erneuten E-Mail vom 05.01.2017 versuchte ich Ihnen den Sachverhalt, dass Sie die Kündigung bereits am 10.12.2016 brieflich erhalten haben, nochmals zu verdeutlichen, worauf Sie mir am 06.01.2017 erneut am Thema vorbei antworteten, dass Sie meine Kündigung per E-Mail nicht anerkennen können!

Entnervt unternahm ich am 07.01.2017 den Versuch, diesen Sachverhalt mit Ihrem Kundendienst telefonisch zu klären, worauf Ihr Mitarbeiter plötzlich behauptete, meine briefliche Kündigung sei bei Ihnen wohl verlorengegangen und mir auf Rückfrage partout nicht seinen Namen nennen wollte. Noch am selben Tag habe ich Ihnen daher nochmals den Fall per E-Mail erklärt und erneut um Bestätigung der fristgerechten AGB-konforme Kündigung gebeten. Gleichzeitig sendete ich Ihnen die Kündigung am selben Tag per Einschreiben an Ihr Postfach in Magdeburg, wo sie vermutlich jetzt noch ungelesen liegt und verdorrt. Leider holt die Post bei Großkunden die Empfangsbestätigung nicht persönlich ein, sondern verlässt sich auf die Redlichkeit dieser Großfirmen, den Empfang korrekt zu bestätigen. Sie scheinen auch dieses Prinzip der Fairness zu ignorieren.

Als absoluten Gipfel der Unverfrorenheit schrieben Sie mir schließlich am 12.01.2017 (Posteingang bei mir 17.01.2017), Sie hätten meine ursprüngliche briefliche Nachricht vom 10.12.2016 erhalten, und bestätigen die Kündigung zum 10.12.2017!

Darauf rief ich irritiert am 17.01.2017 wieder in Ihrem Kundenservice an.

Hier sagte man, mir meine Kündigung vom 10.12.2016 sei erst am 12.01.2017 eingegangen, deshalb habe man die Kündigung leider erst zum Ende 2017 akzeptieren können, obwohl es am 07.01.2017 noch hieß, sie sei wohl intern verlorengegangen. Ferner sagte man mir, jetzt sei es sowieso zu spät und mein Vertrag würde nun ein weiteres Jahr laufen, das müsse ich so akzeptieren. Eine rückwirkende Kündigung sei nicht möglich und von meinem Einschreiben wisse man nichts.

Eine Eingangsbestätigung oder gar Antwort auf mein Einschreiben habe ich nie erhalten, weder per Post noch per E-Mail.

Ich habe meine Kündigung fristgerecht und AGB-konform abgesendet. Dass mein Brief dann auf obskure Weise verlorengeht und plötzlich, wenn die Frist verstrichen ist, wieder auftaucht, und dass Sie Ihr Postfach nicht nach Einschreiben einsehen, ist nicht von mir zu verantworten. Bis heute heißt es z. B. in der Einschreiben-Sendungsverfolgung der Post für mein Einschreiben vom 07.01.2017 an Sie: "Die Sendung wurde eingeliefert und befindet sich in Zustellung", weil Sie bewusst oder unbewusst Ihr Postfach nicht auf Einschreibezugänge überprüfen.

Da ich Ihre rigorose Haltung nicht akzeptiern kann, möchte ich an dieser Stelle nochmals an Ihre Einsicht appellieren, mir eine faire und kundenfreundliche Lösung zuzugestehen. Nämlich eine rückwirkende Kündigungsanerkennung zum 10.12.2016 ohne wenn-und-aber und ohne dass weitere Schritte unumgänglich werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Rückwirkende Kündigungsanerkennung zum 10.12.2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.01.2017 | 12:39
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.01.2017 | 12:46
von ReclaBoxler-9172538 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio-Vertragskonto 123124129

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren Einigungsvorschlag vom 19.01.2017 habe ich noch am gleichen Tag per E-Mail an kundenservice spider monkey stromio.de beantwortet.

Wann darf ich Ihrer schriftlichen Bestätigung entgegensehen?

Mit freundlichen Grüßen
ReclaBoxler-9172538


12.02.2017 | 14:50
von ReclaBoxler-9172538 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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