voxenergie GmbH (Berlin)
Unwirksamer Stromvertrag - fristgerechte Kündigung ignoriert
Bestell-/Kundennummer: 8790124550
Zum Sachverhalt:
Im Oktober 2016 bekam meine Ehefrau einen (von wöchentlich leider vielen anderen) Werbeanruf des Stromanbieters „voxenergie“, in dessen Verlauf sie über die angeblich tollen Sondertarife dieser Firma informiert wurde.
Das Gespräch wurde, wie bei solchen Anrufen immer mehr üblich, angeblich aufgezeichnet (ein sogenannter „Cold Call“).
Im Ergebnis wurde ihr ein lukratives Angebot avisiert, welches aber nie in schriftlicher Form bei uns ankam, so dass in Folge dessen auch unsererseits weder eine schriftliche Annahme, eine Auftragsbestätigung oder gar eine Abbuchungsermächtigung erfolgt ist.
Mit Datum vom 15.11.2016 erhielten wir ein Schreiben mit dem Titel „Ihr Stromauftrag bei voxenergie“, in welchem uns eine Auftragsbestätigung, die wir angeblich bekommen hätten, suggeriert wurde, bei der aber „leider“ noch wichtige Daten fehlten, die wir schnellstens übermitteln sollten (mit Unterschrift!), um den angeblichen Stromlieferauftrag durchführen zu können – dieses „Stammdatenblatt“ wurde von uns weder ausgefüllt noch an voxenergie übermittelt!
Mit Datum vom 05.12.2016 erhielten wir ein Schreiben mit dem Titel „Anpassung bei den gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Netzentgelten 2017“, in welchem uns voxenergie trotz nachteiliger Preispolitik als weiterhin einer der preiswertesten Stromanbieter angepriesen wurde. Hierin wurde abermals beiläufig im Schlusssatz erwähnt, dass nach wie vor die wichtigen Daten und Angaben fehlen und das wiederum beigefügte „Stammdatenblatt“ doch bitte umgehend vollständig ausgefüllt übermittelt werden soll - dieses „Stammdatenblatt“ wurde von uns wiederum weder ausgefüllt noch an voxenergie übermittelt!
Mit Datum vom 09.12.2016 erhielten wir ein Schreiben mit dem Titel „Ihre Terminbestätigung“, in welchem uns voxenergie die Stromlieferung zum 01.01.2017 mit neuen Tarifen und einem deutlich überhöhten Abschlagsbetrag (entsprach in 2016 dem Abschlagsbetrag unseres seitherigen Stromlieferanten für Verbrauchs- und Heizstrom zusammen!) ankündigte (Anmerkung: Es gab und gibt bis heute keine Abbuchungsermächtigung von unserm gemeinsamen Bankkonto!).
Wie meine Frau am 09.01.2017 bei einer Kontoüberprüfung feststellen musste, hatte voxenergie bereits am 04.01.2017 per Lastschrift einen Betrag in Höhe von 186,70 € von unserem Konto abgebucht.
Daraufhin hat meine Frau noch am gleichen Tag telefonisch bei der Servicenummer von voxenergie diesen Lastschrifteinzug moniert und weitere Lastschrifteinzüge ausdrücklich untersagt. Hierbei teilte sie auch mit, dass wenn es angeblich tatsächlich einen Vertrag geben würde, der Abschlag auf höchstens monatlich 50,- € festzusetzen sei. Dies wurde ihr dann sofort auch am Telefon so bestätigt.
Ich erkundigte mich daraufhin sofort bei meinen Stromlieferanten “Süwag“ nach meinem Vertrag und musste erfahren, dass voxenergie angeblich im Auftrag meiner Frau meinen Stromliefervertrag für Verbrauchsstrom gekündigt hätte – diesen Auftrag gab und gibt es nicht!
Am 10.01.2017 habe ich dann sofort per Mail an die in den Verbraucherinformationen angegebene E-Mailadresse fristgerecht gemäß der darin enthaltenen Widerrufsbelehrung von meinem Widerrufsrecht für den in den vorgenannten Schreiben angeblichen Auftrag Gebrauch gemacht. Für diese E-Mail liegt mir eine Zustellbestätigung vom System und eine Lesebestätigung von voxenergie vor.
Hierin forderte ich eine Widerrufsbestätigung sowie eine Rücküberweisung des per Lastschrift abgebuchten Betrages.
Am 26.01.2017 rief meine Frau nochmals bei voxenergie an, da wir bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Antwort bekamen.
Sie sprach dort mit einer Frau Natascha Kuschnig, die ihr hierbei den Eingang meiner E-Mail bestätigte und eine Antwort per E-Mail oder Telefon binnen einer Frist von 2 Tagen ankündigte.
Nachdem auch diese Antwort ausblieb, schrieb ich am 01.02.2017 eine weitere E-Mail an voxenergie (wiederum mit einer Zustellbestätigung vom System und einer Lesebestätigung von voxenergie).
Hierin mahnte ich mit verhaltenem Unmut die ausstehende und telefonisch zugesagte Antwort an, kündigte mit Terminsetzung eine Rücklastschrift zu deren Ungunsten, die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, der Verbraucherberatung und die Information der Presse an – leider wiederum ohne Erfolg –es kam auch diese Mal keine Antwort, keine Reaktion!
Am 06.02.2017 hat meine Frau dann auf unserer Bank feststellen müssen, dass voxenergie wiederum per Lastschrift einen Betrag in Höhe von 186,70 € von unserem Konto abbuchen wollte.
Nach telefonischer Rücksprache mit mir hat sie dann eine Rücklastschrift beider Beträge veranlasst.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Am gleichen Tag noch rief ein Herr Zimmer von voxenergie bei meiner Frau an, kündigte die Änderung der Lastschrift vom Januar 2017 und sofortige Anpassung der Abschlagshöhe an und gab das Ergebnis einer angeblichen Prüfung des Sachverhaltes bekannt – bei den Antworten auf meine E-Mails sei wohl ein „Adressfehler“ passiert, man hätte das „d“ bei bernd. weiss. in meiner E-Mailadresse vergessen, deshalb seien wohl die Antworten nicht angekommen! (- wenn die Ausrede nicht so verlogen wäre, könnte man ja noch darüber lachen).
Meine Frau verlangte daraufhin eine schriftliche Bestätigung des Gesprächsinhaltes, was laut Herrn Zimmer nicht gehen würde, da er hierzu keine „Kompetenz“ hätte.
Daraufhin verlangte meine Frau die Verbindung zu einem „kompetenten“ Kollegen oder Vorgesetzten, was laut Herrn Zimmer leider momentan nicht möglich sei.
Mit Datum vom 09.02.2017 erhielten wir dann am 13.02.2017 ein Schreiben mit dem Titel „Ihre Stromrechnung, 1. Mahnung – Rücklastschrift wegen Widerspruch“, in welchem voxenergie meiner Frau keinerlei vorangegangene Sachverhalte aus meinen E-Mails und den diversen Telefonaten bestätigte, sondern eine erneute Lastschrift für den 20.02.2017 inkl. Rücklastschrift- und Mahngebühren ankündigte.
Weiter wurde unter dem Vorwand von evtl. Bankverbindungsänderungen erneut versucht, ein SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift zu bekommen – selbstverständlich wurde dies ebenfalls weder ausgefüllt und unterschrieben noch übermittelt.
Darüber hinaus wurde auf unverschämte, einschüchternde Art und Weise mit der Unterbrechung der Stromversorgung und einer Betrugsanzeige bei Nichtzahlung gedroht!
Am 22.02.2017 wurde unser Konto mit einer Lastschrift durch voxenergie in Höhe von 14,50 € für Rücklast- und Mahngebühren belastet und am 23.02.2017 wiederum mit den 2 Abschlagszahlungen für Januar und Februar in unveränderter Höhe von jeweils 186,70 €, in Summe 373,40 €.
Hierauf veranlassten wir ebenfalls wieder eine Rücklastschrift, worauf hin ich dann über meine Rechtsschutzversicherung eine renommierte Anwaltskanzlei einschaltete.
Am Mittwoch, den 08.03.2017 (Posteingang im Briefkasten) ging ein weiteres Schreiben von voxenergie mit Datum vom 03.03.2017 mit dem Titel „Ihre Stromrechnung, Abschaltung/Sperrung der Stromversorgung“ ein, in welchem eine letzte Frist zur Zahlung aller Beträge inkl. aller Rücklastschrift- und Mahngebühren in Höhe von 595,10 € bis zum heutigen 10.03.2017 gesetzt wird.
Bei Nichtzahlung wiederum die schon in der 1. Mahnung angedrohte Stromabschaltung, die dann in die Wege geleitet werden soll, sowie die Betrugsanzeige mit Klageverfahren und die Kundendatenübergabe an die Schufa.
Am gestrigen 09.03.2017 morgens wurden wir doch tatsächlich noch von einer Mitarbeiterin von voxenergie (vom Rechnungswesen / Forderungsmanagement) angerufen, ob wir denn jetzt bereit seien, die Forderungen zu begleichen.
Nach Schilderung des Sachverhaltes, dass sich unser Rechtsanwalt der Sache annimmt, weil es hier doch erhebliche Unstimmigkeiten gibt, erklärte die Dame, dass sie darüber keinen Vermerk in den Kundendaten in ihrem Computer hätte und beendete das Gespräch.
Na dann. noch einmal:
Am Nachmittag rief ein Herr derselben Abteilung bei voxenergie nochmals bei meiner Frau an! Wieder dieselbe Frage, auf die meine Frau nur antwortete, dass morgens schon seine "Kollegin" angerufen hätte - daraufhin wurde einfach aufgelegt!
Es ist m. E. einfach nur unverschämt und absolut unseriös, mit welchen Mitteln und welcher Ignoranz diese Firma mit auf unlautere Weise erworbenen angeblichen neuen Kunden umgeht!
Ich habe alle geschilderten Ereignisse mit den zugehörigen Nachweisen jetzt komplett meinem Rechtsanwalt zukommen lassen, der die weiteren rechtlichen Schritte einleiten wird.
Ich frage mich jetzt nur, nachdem ich die vielen gleichartigen Beschwerden über voxenergie, aber auch über viele anderen Firmen gelesen habe, ob dies wirklich das Ergebnis unserer freien Marktwirtschaft und der Liberalisierung des Strommarktes ist, oder einfach nur die noch fehlenden klaren gesetzlichen Regelungen über solche "Machenschaften", die solchen Firmen das Handwerk legt.
Ich bin gespannt, ob voxenergie meinem Anwalt auch einfach erst einmal nicht antwortet, oder in diesem öffentlichen Portal eine Antwort, wie auch immer geartet, gegeben wird.
Wir werden sehen.
28.03.2017 | 09:20
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Weiss,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.
Die Überprüfung ergab, dass Ihre Ausführungen nicht zutreffend sind. Ihre Frau hat uns einen verbindlichen Auftrag zur Einrichtung eines unserer Produkte erteilt und diesen Auftrag mit Schreiben vom 24.10.2016 verbindlich bestätigt bekommen. Ein fristgerechter Widerruf liegt uns nicht vor. Es ist auch unzutreffend, dass keine Einzugsermächtigung und keine Ermächtigung zur Kündigung des Vertrages mit Ihrem Vorversorger erteilt wurde. Von dem Vertragsschluss wurde mit dem ausdrücklichen Einverständnis Ihrer Ehefrau ein Mitschnitt angefertigt. Mithilfe dieses Mitschnitts können wir einen wirksamen Vertragsschluss belegen. Ihre Frau hat mit eindeutigem Rechtsbindungswillen einen Vertrag mit unserem Unternehmen geschlossen.
Wir können insofern Ihre Behauptung, dass der Stromlieferungsvertrag unwirksam ist, nicht nachvollziehen. Dessen ungeachtet haben wir uns in Anbetracht der Gesamtumstände aus Kulanz entschlossen, Ihren Vertrag zu beenden. Die Mahn- und Rücklastschriftgebühren haben wir bereits storniert. Sie können somit sämtliche Forderungen als gegenstandslos betrachten.
Wir sind zuversichtlich, den Sachverhalt zu Ihrer vollsten Zufriedenheit geklärt zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team