Von mydays beantwortete Beschwerde. | 941 Views | 06.05.2017 | 12:31 Uhr
geschrieben von Ulrike Nadler

mydays GmbH (München)

Gutschein bereits eingelöst, aber nicht von mir

Habe für meinen Sohn und seine Freundin einen Golfschnupperkurs bei mydays gebucht und auch bezahlt. Konnte jetzt ewig nicht eingelöst werden wegen Zeitgründen. Gutschein kann aber bis 31.12.2017 eingelöst werden. Wollte nun den Gutschein einlösen. Kam aber die Meldung, dass dieser bereits eingelöst wurde.

SCHLAGWORTE

Bei Nachfrage, wann, wo und von wem der Gutschein eingelöst wurde, kam die Antwort, mydays kann keine Daten herausgeben. Warum denn das? Das ist natürlich sehr einfach. Gutscheine verkaufen für gutes Geld und dann bei Einlösung einfach behaupten, diese wären schon eingelöst worden.

Eine Einlösung des Gutscheines geht nur, wenn ich die diversen Daten/Nummern eingeben und die habe ich nur ich vor Ort. Ich habe die Gutscheine auch noch bei mir liegen; also - wie sonst üblich bei Einlösung - müssen die Gutscheine nicht abgegeben worden sein oder sie sind nicht verlangt worden. Also kann jeder Fremde irgendwo mydays-Gutscheine einlösen. Oder wie?

Bin stinksauer. Wollte die Adresse des Golfplatzes haben, damit ich da nachfragen kann. Die müssten ja aufgrund der Abrechnung mit mydays Daten haben. Aber auch das darf mydays nicht mitteilen. Was ich nicht verstehe. Wäre doch kein Problem.

Mir wurde nur gesagt, ich solle bei der Polizei den Vorgang anzeigen. Hierbei handelt sich einwandfrei um Abzocke. Geld bekommen für etwas, was ich dann nicht leiste. Und dann noch nicht mal bei der Auflösung helfen. Für den minimalsten Aufwand Geld bekommen.

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Meine Forderung an mydays GmbH: Einlösung des Gutscheines - wie eigentlich vorgesehen beim Kauf.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.05.2017 | 11:05
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Liebe Kundin, vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns sehr leid, wenn Ihr Gutschein ohne Ihr Wissen eingelöst wurde. Da wir Sie mit Ihrem Namen nicht der Bestellung zuordnen konnten und Sie nicht der Käufer sind und damit unser Vertragspartner, können wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zur Bestellung und Einlösung geben. Da unsere Gutscheine übertragbar sind und damit auch verschenkt werden können, können Sie auch von anderen Personen als dem Käufer genutzt und eingelöst werden. Wir bitten Sie auf den Käufer zuzugehen. Gern dürfen Sie sich, wie bereits mitgeteilt an die Polizei wenden. Sobald wir einen Auskunftsersuch von der Polizei vorliegen haben, werden wir selbstverständlich gern Auskunft geben. Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für weitere Anmerkungen und Fragen gern zur Verfügung. Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


15.05.2017 | 09:45
von Ulrike Nadler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitten nochmals um Prüfung, da es nicht sein kann, dass der Gutschein eingelöst worden ist, da er noch bei uns liegt. Ohne die aufwendigen Nummern, die auf dem Gutschein vermerkt sind, kann dieser nicht eingelöst werden. Und von uns wurde er nicht eingelöst. Der Golfplatz hat ja sicher mit Mydays abgerechnet und weiß, welche Person den "Betrug" begangen hat. Diese muss ja auch eine Unterschrift geleistet haben. Alles sehr zwielichtig.
Herbert, Korbinian und Ulrike Nadler


23.05.2017 | 19:10
von Ulrike Nadler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe einen zweiten Kommentar geschickt, der nicht beantwortet wurde.


27.06.2017 | 22:12
von Ulrike Nadler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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