mydays GmbH (München)
Gutschein bereits eingelöst, aber nicht von mir
Habe für meinen Sohn und seine Freundin einen Golfschnupperkurs bei mydays gebucht und auch bezahlt. Konnte jetzt ewig nicht eingelöst werden wegen Zeitgründen. Gutschein kann aber bis 31.12.2017 eingelöst werden. Wollte nun den Gutschein einlösen. Kam aber die Meldung, dass dieser bereits eingelöst wurde.
Bei Nachfrage, wann, wo und von wem der Gutschein eingelöst wurde, kam die Antwort, mydays kann keine Daten herausgeben. Warum denn das? Das ist natürlich sehr einfach. Gutscheine verkaufen für gutes Geld und dann bei Einlösung einfach behaupten, diese wären schon eingelöst worden.
Eine Einlösung des Gutscheines geht nur, wenn ich die diversen Daten/Nummern eingeben und die habe ich nur ich vor Ort. Ich habe die Gutscheine auch noch bei mir liegen; also - wie sonst üblich bei Einlösung - müssen die Gutscheine nicht abgegeben worden sein oder sie sind nicht verlangt worden. Also kann jeder Fremde irgendwo mydays-Gutscheine einlösen. Oder wie?
Bin stinksauer. Wollte die Adresse des Golfplatzes haben, damit ich da nachfragen kann. Die müssten ja aufgrund der Abrechnung mit mydays Daten haben. Aber auch das darf mydays nicht mitteilen. Was ich nicht verstehe. Wäre doch kein Problem.
Mir wurde nur gesagt, ich solle bei der Polizei den Vorgang anzeigen. Hierbei handelt sich einwandfrei um Abzocke. Geld bekommen für etwas, was ich dann nicht leiste. Und dann noch nicht mal bei der Auflösung helfen. Für den minimalsten Aufwand Geld bekommen.
08.05.2017 | 11:05
Abteilung: Customer Care
Liebe Kundin, vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns sehr leid, wenn Ihr Gutschein ohne Ihr Wissen eingelöst wurde. Da wir Sie mit Ihrem Namen nicht der Bestellung zuordnen konnten und Sie nicht der Käufer sind und damit unser Vertragspartner, können wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zur Bestellung und Einlösung geben. Da unsere Gutscheine übertragbar sind und damit auch verschenkt werden können, können Sie auch von anderen Personen als dem Käufer genutzt und eingelöst werden. Wir bitten Sie auf den Käufer zuzugehen. Gern dürfen Sie sich, wie bereits mitgeteilt an die Polizei wenden. Sobald wir einen Auskunftsersuch von der Polizei vorliegen haben, werden wir selbstverständlich gern Auskunft geben. Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für weitere Anmerkungen und Fragen gern zur Verfügung. Viele Grüße, Ihr mydays Team
Herbert, Korbinian und Ulrike Nadler
Beschwerde ist noch nicht gelöst