Durch mydays endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1095 Views | 10.08.2017 | 17:25 Uhr
geschrieben von Matthias T.

mydays GmbH (München)

Gutschein verfallen

Bestell-/Kundennummer: DX9F4XD4

Hallo,

eine Mitarbeiterin sagte mir am Telefon, dass der Gutschein verfallen ist. Da gibt es auch keine Kulanz noch sonst irgend etwas. Ich bin stink sauer 😡. Warum?

Ich wollte damals meinen Gutschein einlösen, aber es gab da ein Problem. Er hatte sich nicht freischalten lassen. Ein damaliger Mitarbeiter behob das Problem und sagte mir dieser ist jetzt wieder einsetzbar und hat die Zeit auf weitere drei Jahre verlängert. Ich dachte Wow! Was für ein Service. Tja. Leider hab ich diese Zusage nicht schriftlich bekommen und anscheinend steht die Firma nicht zu ihrer Aussage. Jetzt steh ich da und habe nichts.

Tolle Firma.

Vielen Dank.

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Meine Forderung an mydays GmbH: Ich kaufe einen neuen Gutschein unter Anrechnung des alten Gutscheinpreises zu 75%.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.08.2017 | 12:34
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Lieber Kunde, es tut uns sehr leid, sollte Ihr Gutschein abgelaufen sein. Wir bedauern es sehr, wenn es Ihnen nicht möglich war, Ihren Gutschein innerhalb der 3-jährigen Gültigkeit einzulösen. Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Bilanzen Forderungen und Verbindlichkeiten korrekt darzustellen und dabei die definierten Verjährungsfristen zu beachten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch wir uns nach diesen gesetzlichen Vorgaben richten müssen. Nach diesen können wir zudem Gutscheine nicht auf weiterer 3 Jahre verlängern. Wir bedauern, sollten Sie unsere Auskunft eventuell missverstanden haben. Gern prüfen wir Ihr Anliegen jedoch genauer. Bitte lassen Sie uns dazu in einer persönlichen Nachricht Ihre (n) Gutscheincode (s) zukommen. Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (8)


15.08.2017 | 11:31
von Matthias T. | Regelverstoß melden
Hallo,
meine Gutscheinnummer lautet DX9F4XD4. Wenn ein Mitarbeiter von mydays mir diese Verlängerung zugesagt hat, finde ich es schade das dieses nicht eingehalten werden kann. Ich möchte mich auf den § 812 Abs. 1 des BGB berufen und sie bitten den Restbetrag (Betrag - 20% üblich, mein Vorschlag ist -25%), auf einen neuen Gutschein, anzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Tracht

22.08.2017 | 07:44
von Matthias T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe keine Reaktion mehr seitens mydays bekommen.


22.08.2017 | 08:06
von Matthias T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe keine mailadresse von der Firma


22.08.2017 | 08:55
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Hier ist der Kontakt möglich:

https://kundenservice.mydays.de/#!tab=openTab2607&search=

22.08.2017 | 08:56
von Widder 440 | Regelverstoß melden
https://kundenservice.mydays.de/#!tab=openTab2607&search=

31.08.2017 | 16:33
von Ramona G | Regelverstoß melden
Hallo Matthias,
ich habe auch gerade mit Mydays meine NEGATIVEN Erfahrungen gemacht.
Wenn du mit Mydays telefonierst, hättest du dir den Namen von der Mitarabeiterin geben lassen müssen, die dir diese Zusage gemacht hat. Mydays ist das schlechteste Unternehmen was ich kennen gelernt habe. Wir haben wegen unseres Problemes sogar an den Geschäftsführer geschrieben, keine Reaktion! Denen sind die Leute egal. Uns wollten sie das Geld für den Gutschein nicht zurück zahlen.
Mein Fotokurs wurde vor Ort abgesagt mit den Worten, ich hätte vor 14 Tagen ne Mail von Mydays bekommen. Nix habe ich bekommen. Habe dann juristischen Rat eingeholt. Die Fahrtkosten habe ich immer noch nicht bekommen, aber ich bleibe dran.

05.09.2017 | 08:35
von Matthias T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist einfach klasse. Ich würde gerne antworten, habe aber keine mailadresse von mydays. So können Beschwerden jedenfalls nicht zu Ende gebracht werden.


27.09.2017 | 07:53
von Matthias T. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mydays = Sauhaufen
Mit abgelaufenen Gutscheinen noch Geld machen. Echt klasse. Wer dagegen angehen will brauch schon einen Rechtsanwalt. Die rechtliche Seite sieht so aus, das Mydays Vepflichtet ist, auch wenn der Gutschein abgelaufen ist, 60% des eigentlichen Wertes zurück zu erstatten. Die 40% sind aufwandsentschädigung. Aber wer selbst fängt schon das Streiten an für 60% des eigentlichen Betrags.
Schönen Tag noch




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