55 Views | 23.03.2018 | 15:04 Uhr
geschrieben von Herbert Springer
Ich habe am 23.01.2016 einen Siemens Durchlauferhitzer gekauft Modell DE21401/04.
Exakt am 17.03.2018 war er defekt. Gut geplant, Siemens.
Meine Forderung an Siemens Aktiengesellschaft:
Erstattung mindesten 50% der Kaufsumme.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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