Durch idealenergie.de gelöste Beschwerde. | 192 Views | 07.07.2018 | 16:14 Uhr
geschrieben von Christine

idealenergie.de (Köln)

Kündigung wird verweigert und Guthaben bisher nicht ausbezahlt

Bestell-/Kundennummer: 21703028068

Kündigung angeblich nicht eingetroffen.

Am 18.05.18 habe ich eine Email von 365 erhalten mit der Information der Preiserhöhung zum 01.07.18. Aufgrund der Preiserhöhung - welche enorm ist! - habe ich ein Sonderkündigungsrecht hieß es in der Email weiter, bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (also bis 30.06.18) ohne Einhaltung einer Frist. Ich kündigte daraufhin meinen Stromliefervertrag mit der 365 AG durch Einschreiben, welches nachweislich am 08.06.18 von Frau Krassinikov entgegen genommen wurde. Zwischenzeitlich habe ich einen neuen Vertrag bei einem anderen Stromanbieter zum 01.07.18 abgeschlossen. Erst am 30.06.18 um 21.15 Uhr habe ich von 365 AG eine Küdigungsbestätigung per Mai erhalten mit der Info, dass die 365 AG den Eingang der Kündigung des neuen Stromanbieters zum 12.04.2019 bestätigt.

SCHLAGWORTE

Ich habe daraufhin am 01.07.18 eine Mail an 365 AG geschickt mit einer Kopie meiner Kündigung vom 08.06.18 im Anhang und dem Hinweis, dass hier wohl ein Missverständnis vorliegen muss und ich nach wie vor um Bestätigung meiner Kündigung zum 30.06. bitte.

Am 02.07.18 habe ich zudem abends mit dem Kundenservice telefoniert (nachdem bis dahin keine Reaktion von 365 AG erfolgte), welcher mir mitteilte, dass kein Kündigungsschreiben von mir eingegangen sei. Es liege nur die Email vom 01.07.18 vor, welche natürlich keine Wirkung habe, da die Kündigung vor dem 01.07.18 hätte eingehen müssen.

Auf meine Nachfrage, was mit meinem Kündigungsschreiben passiert ist, welches am 08.06.18 nachweislich zugestellt wurde, konnte mir der Mitarbeiter am Telefon keine Auskunft geben. Ich solle den Auslieferungsbeleg an die 365 AG senden. Das habe ich daraufhin am 02.07.18 abends getan. Nachdem auch am 03.07.18 abends noch keine Reaktion der 365 AG vorlag habe ich erneut den Kundenservice angerufen.

Nun bestätigte mir der Mitarbeiter meine Kündigung zum Juli 2018. Die Kündigung liege vor. Erstmalige Kündigungsbestätigung zum April 2019 hätte sich auf die Kündigung des neuen Stromanbieters bezogen, der bei Preiserhöhungen nicht zur Kündigung berechtigt sei, sondern eben immer nur der Vertragspartner (also ich) direkt. Meine Kündigung sei ja nun ebenfalls eingegangen und ich würde die Kündigungsbestätigung heute Abend, 03.07.18 um 21.15 Uhr erhalten, versendet worden sei sie sogar schon, sagte der Mitarbeiter.

Nun ist es 22.10 Uhr und eine Kündigungsbestätigung habe ich immer noch nicht erhalten.

Außerdem sollte ich eine Guthabensauszahlung von mehreren Hundert Euro erhalten, da ich im vergangenen Jahr mehr Abschlag bezahlt habe als ich tatsächlich Strom verbraucht habe. Das SChreiben über den Erstattungsbetrag habe ich am 12.06.18 erhalten, bis heute keine Gutschrift auf meinem Bankkonto. Der Mitarbeiter am Telefon heute versicherte mir allerdings, die Gutschrift würde in den nächsten Tagen auf mein Konto überwiesen.

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Meine Forderung an idealenergie.de: Kündigungsbestätigung zum 30.06.18 und Überweisung des Gutschriftsbetrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.07.2018 | 07:42
Firmen-Antwort von: idealenergie.de
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrteKundin,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.07.2018 | 12:34
von Christine gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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