Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 164 Views | 12.11.2018 | 09:34 Uhr
geschrieben von Torsten Tschernikl

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Rechnung erstellt, E-Mails unbeantwortet

Es betrifft die Endabrechnung für meine Belieferung mit Strom bis (lt. Abrechnung) der BEV 1.03.2018. Diese Abrechnung kann nicht korrekt sein, da mein neuer Versorger die Belieferung mit Strom bereits am 1.02.2018 begonnen hat.

SCHLAGWORTE

Im Dezember 2017 kündigte ich bei der BEV. Eine Kündigungsbestätigung erhielt ich. Ich wechselte von BEV zu KlickEnergie. Vorgemerkt war ein Wechsel zum 1.02.2018. Auf Grund irgendwelcher Probleme verzögerte sich der Wechsel und ich fiel, da die Kündigung schon griff, in den Grundversorgertarif zurück. Ich stornierte dies und war somit ab 1.02.18 bei KlickEnergie. Ich erhielt auch eine Endabrechnung, die bis zum 1.03.2018 datiert war. Mein neuer Versorger KlickEnergie hat die Belieferung mit dem 2.3.2018 aufgenommen, nahm ich an. Das lese ich aus dem Schreiben vom 28.12.2017 in meinem Postfach heraus.

Einige Zeit später fand ich ein Schreiben vom 6.02.2018 in meinem Postfach im Onlineportal von KlickEnergie. Dort stand plötzlich, dass mein Vertrag schon am 1.02.2018 beginnt und neben der alten Abschlagrechnungsnr. eine Korrigierte. Nun hat die BEV mir eine Abrechnung erstellt (wurde auch so bezahlt), die bis 1.03.2018 gerechnet wurde. Ich bemerkte das ganze erst vor einigen Tagen, da ich noch keinen Zugang zu KlickEnergie hatte und daher keine Schriftstücke in der Hand hatte, nur die E-Mails. Ich bitte um eine Korrekturrechnung und habe keine E-Mails beantwortet bekommen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung des zu viel bezahlten Monats inkl. Erstellung einer neuen Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.11.2018 | 09:34
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


15.11.2018 | 14:30
von Torsten Tschernikl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Hinhaltetaktik, seitens BEV läuft nun schon seit einiger Zeit, aber zu einem positiven Bescheid, wo es doch nun eindeutig ist, dass ich einen Monat bei 2 Versorgern angemeldet gewesen sein soll und das nicht sein kann. Denn ich erhielt eine Auskunft per E-mail von meinem Chemnitzer Netzbetreiber INetz:

Von: kundenbetreuung spider monkey inetz.de
Datum: 5. November 2018 um 13:01:48 MEZ
An: Alfisti156 spider monkey web.de
Betreff: Aw: ⁨ Aufklärung über Versorgerwechsel Vertragsnr. 82373143 Zählernr. 90000003198 [VK: 52328361]⁩

Sehr geehrter Herr Tschernikl,

laut unseren Daten wurden Sie bis zum 29.11.2016 Zählerstand: 51.333 kWh durch die MAINGAU Energie GmbH versorgt.

Ab 30.11.2016 bis zum 31.01.2018 Zählerstand: 55.726 kWh durch die BEV.

Die erste Abmeldung zum 01.03.2018 wurde durch die zweite Abmeldung zum 31.01.2018 hinfällig.

Ab 01.02.2018 werden Sie durch die KlickEnergie GmbH & Co. KG versorgt.

Alle diese Daten wurden uns von Ihren Lieferanten mitgeteilt und so bestätigt.

Die Grundversorgung ab 01.02.2018 durch die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG wurde storniert.

Bei der falschen Verbrauchsabrechnung bei der BEV, können wir Ihnen leider nicht weiter helfen.

Für Rückfrage stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße

i. A. Joachim Lüdecke

-----------------------------------

Hoffe weiter auf baldige Lösung mit neuer korrigierter und korrekter Endabrechnung.

MfG. Torsten Tschernikl


20.12.2018 | 15:25
von Torsten Tschernikl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe erst einmal nach langem drängen die geforderte Rückzahlung erhalten. Das eigentliche Problem ist gelöst. Aber ein neues Problem hat sich aufgetan. Ich muss den Lieferbeginn im Jahr 2017 noch abklärern. Da gibt es auch Ungereimtheiten.


03.01.2019 | 08:17
von T. T. | Regelverstoß melden
Das ist bei der BEV normales Kalkül.

03.01.2019 | 08:26
von Torsten Tschernikl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bin noch am bearbeiten der Lieferbeginn und Lieferendzeiten


19.01.2019 | 12:07
von T. T. | Regelverstoß melden
Hallo, bist du voran gekommen?

31.01.2019 | 21:58
von Torsten Tschernikl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich muss noch immer den Belieferungsbeginn prüfen.




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