BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Preisanpassung zum 01.02.2019 Ihr Brief vom 15.12.2018
Bestell-/Kundennummer: 1303833
Unbegründete Preiserhöhung Strompreis +4,12 Cent/kWh und Grundpreis +25,65 €/Monat trotz 12-monatiger eingeschränkter Preisgarantie
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend zu Ihrem Schreiben vom 15.12.2018, welches mich heute am 21.12.2018 per Post erreicht hat, widerspreche ich der Preiserhöhung mit Bezug auf meinen Vertrag mit 12-monatiger eingeschränkter Preisgarantie. (Kundennummer: 1303833 / Vertragsnummer: 1137147)
Ihr Schreiben erfüllt nicht die Anforderungen, um eine Preiserhöhung entsprechend Ihrer AGB unter Punkt 5.9 zu rechtfertigen. Ihrem Informationsschreiben fehlt eine hinreichende Begründung mit Aufschlüsselung der Erhöhung von gesetzlichen Steuern, Umlagen oder Abgaben, die eine Einschränkung der Preisgarantie, und damit die >40% (!) Preiserhöhung für meinen Vertrag rechtfertigen würden.
Ich stimme hiermit, bis zur hinreichenden Begründung der Preiserhöhung durch BEV, weder der Preiserhöhung, noch dem gestiegenen Abschlag zu.
Ich lege hiermit Einspruch gegen die Preiserhöhung und Abschlagserhöhung für meinen Vertrag 1137147 ein und bestehe auf Vertragserfüllung und Rücknahme der Preiserhöhung.
Mit freundlichen Grüßen
Forster
21.12.2018 | 17:33
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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