BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Zahlung des vertragsmäßigen Sofortbonus
Bestell-/Kundennummer: 1660639
BEV zahlt Sofortbonus vertragswidrig nicht aus. Auf Mahnung meinerseits vor 4 Wochen habe ich keine Antwort erhalten
Am 25.08.2018 habe ich (nach einem Umzug) über CHECK24 einen Stromliefervertrag mit der BEV abgeschlossen. Lieferbeginn war rückwirkend der 01.08.2018. Vertragsbestandteil war ein Sofortbonus seitens der BEV an mich in Höhe von 220,00 € mit Fälligkeit 60 Tage nach Lieferbeginn.
Zur Historie:
- 31.07.2018: Umzug / Ende des Vertrages beim bisherigen Stromlieferanten (Stadtwerke)
- 25.08.2018: Auftrag zum Stromliefervertrag mit der BEV bei CHECK24
- 27.08.2018: CHECK24 hat den Auftrag an BEV Energie weiter geleitet
- 08.09.2018: Eingang der Belieferungsbestätigung der BEV bei mir inkl. Zahlungsaufforderung; Anschreiben datiert auf den 04.09.2018
- 10.09.2018: Erste Überweisung Stromvorauszahlungen für den Zeitraum 01.08. - 30.09.2018 von mir an BEV (anschließend regelmäßig monatliche Vorauszahlung zum jeweiligen Monatsersten)
- ca. 11. 11.2018: Telefonische Nachfrage bei BEV bzgl. ausstehenden Sofortbonuszahlung mit der telefonischen Auskunft, dass dieser in den nächsten 2 Wochen überwiesen wird.
- 03.12.2018: Die Zahlung des Sofortbonus wurde von mir schriftlich via Einschreiben bei der BEV angemahnt (Versanddatum Deutsche Post AG Sendungsnummer: RT 0451 3069 4DE)
- 04.12.2018: Eingang meiner o. g. Mahnung bei der BEV
Weder habe ich eine Antwort auf mein Schreiben vom 03.12.2018 erhalten, noch wurde der vertragsgemäße Sofortbonus bis dato an mich ausgezahlt.
Ich bin ein zuverlässiger (und wenn ich vom Geschäftspartner fair behandelt werde auch treuer) Kunde. Seit Gründung meines eigenen Haushaltes im Jahre 2002 hatte ich nur zwei Stromlieferanten (zuerst E.ON Hanse und nach einem Umzug Stadtwerke Norderstedt). Ein vertragswidriges Verhalten wie von der Fa. BEV war mir in dieser Art und Weise bisher unbekannt.