BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Unzulässige Kündigung Gasliefervertrag 929093
Bestell-/Kundennummer: Kunde 1064655
Die BEV hat nach meinem Widerspruch zur extremen Preiserhöhung, innerhalb der 12-monatigen Preisgarantie per 01.02.2019, diese wieder schriftlich zurückgenommen. Zeitgleich erhielt ich eine Kündigungsbestätigung per 31.01.2019 obwohl ich nicht gekündigt habe und die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, erst am 31.03.2019 endet.
Parallel habe ich über Check24 einen Versorgerwechsel per 31.03.2019 durchgeführt. Meinem neuen Anbieter wurde der Wechsel zurückgewiesen.
Inzwischen informierte mich mein Grundversorger, dass zum 31.01.2019 ein Lieferantenwechsel stattfindet.
Vielfache telefonische, schriftliche und per Mail bei der BEV eingereichten Reklamationen wurden einfach nicht beantwortet.
Ich habe heute inzwischen einen Monatsabschlag an die BEV zurück belastet.
Sobald meine Reklamation erfolgreich bearbeitet ist, der Gasliefervertrag bis 31.03.2019 erfüllt wird und mir die Zusage vorliegt, dass der vereinbarte Bonus von 15 % in der Schlussrechnung berücksichtigt und ausgezahlt wird, werde ich den Abschlag zurück überweisen.
Hier wird versucht, durch eine nicht zulässige Kündigung den Vertrag vorzeitig zu beenden und sich damit den SchlussBonus einzusparen.
25.01.2019 | 15:26
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
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Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
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Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Ich werde denen auch die Mehrkosten meiner Grundversorgung zum Abzug bringen! Ich habe regulärnach Ende 1. Belieferungsjahr zum Ablauf des 31.03.2019 gekündigt (neuer Anbieter ab 01.04.2019), BEV aber beendet eigenmächtig meine Belieferung mit Gas zum 01.02.2019 und setzt mich davon am 22-01.2019 in Kenntnis! 9 Tage vorher! Sie selbst verlangen aberbeim Kunden eine Kündigungsfrist von 6 Wochen!
Habe heute eine Verbraucherbeschwerde gem. § 111 a EnWG an die BEV per Mail verschickt.
Die BEV beantwortet weiterhin keinerlei Anfragen, egal ob per Kontaktformular, Email, Telefon oder Post.
Sämtliche Anfragen erscheinen sinnlos.
Hier hilft nur noch der Klageweg.
Das Ganze ist und bleibt ein Trauerspiel.