0 Views | 27.03.2019 | 10:57 Uhr
geschrieben von Ingelore Zeidler

Energy2day GmbH (München)

Keine Endabrechnung in der gesetzlichen Frist erhalten

Bestell-/Kundennummer: 0776613

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Stromvertrag endete zum 31.01.2019. Gemäß § 40 Absatz 4 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) haben Sie die Schlussrechnung binnen sechs Wochen nach Lieferende zu erstellen. Dies ist bisher nicht geschehen. Ein Guthaben wurde bisher nicht ausgezahlt.

Ich fordere Sie daher auf, mir unverzüglich eine Schlussabrechnung zukommen zu lassen und das vorhandene Guthaben auszuzahlen. Hierfür setzte ich Ihnen eine Frist bis zum 29.03.2019.

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Meine Forderung an Energy2day GmbH: Erstellung und Zusendung der Endabrechnung bis zum 29.03.2019


 
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