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609 Views | 01.05.2019 | 09:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2508221
Ich habe nun innerhalb von einer Woche zwei Gas-Abrechnungen erhalten.
Die 1. Abrechnung geht von Juli 2018 - Dezember 2018.
Weil in dem Zeitraum wenig geheizt wurde, resultiert daraus ein Guthaben, das in der Insolvenzmasse verschwindet (wie schon die Guthaben aus den Strom- und Gasabrechnungen für den Zeitraum bis Juli 2018).
Die 2. Abrechnung geht von Januar - Februar 2019 und ergibt eine Forderung, die nächsten Monat von meinem Konto abgebucht werden soll.
Ist das überhaupt zulässig? Müssen die beiden Zeiträume nicht zusammengelegt bzw. miteinander verrechnet werden?
Meine Forderung an e:veen Energie eG:
Zusammenlegung der Abrechnungszeiträume bzw. Verrechnung von Guthaben und Forderung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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