Durch VOLKSWAGEN endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 404 Views | 26.05.2019 | 10:39 Uhr
geschrieben von Michael Schloter

VOLKSWAGEN AG (Wolfsburg)

Update der Motorsteuersoftware bei VW

Man sollte denken, dass VW aus dem Abgasskandal um Euro5 Autos gelernt hätte. Leider nein. Wir hatten uns 2017 um 50.000,00 € einen VW T6 Multivan mit Euro 6 Diesel gekauft. Vor 2 Monaten bekamen wir die Aufforderung wegen einer "Produktverbesserung" in die Werkstatt zu kommen - man müsse etwas mit der Abgasreinigung neu einstellen (interne Nummer bei VW 23Z7).

SCHLAGWORTE

Ok wir waren naiv und sind in die nächste Werkstatt gefahren, wo man uns erklärte ein neues Softwareupdate aufzuspielen. Nach dem Ende der Aktion (1 Stunde Wartezeit) bekamen wir einen Gutschein für 9x AddBlue, weil ggf. der AddBlue Verbrauch geringfügig ansteigen würde. Leider war die Aussage falsch.

Was passierte war, dass der Dieselverbrauch von 6,2 auf 7,5 l im Durchschnitt anstieg (als mehr als 20 %), die Leistung deutlich abnahm (wir waren auf einem Messtand und dort wurde ein Leistungsabnahme von 15 % festgestellt). Wir reklamierten bei dem Händler und forderten eine Nachbesserung, da es sich ja um einen Mangel handelt.

Man verwies uns an VW. VW verwies uns wieder an den Händler, mit der Begründung man würde keine Privatkunden bedienen, das müsse alles über den Händler laufen. Der Händler weigert sich.

Fakt ist, dass wir nun ein Auto mit massiven Mängeln haben und sich Keiner zuständig fühlt. Interessant finde ich, dass das Softwareupdate ja vorm Kraftfahrtbundesamt angeblich genehmigt wurde. Ich frage mich, was wurde da getestet?

Fazit keiner hat aus dem Dieselskandal gelernt und VW macht munter weiter mit Seinen Abzockerein. Einfach mal eine Hausnummer: bei 40000 Laufleistung entsteht uns durch die Manipulation an unserem Motor ein Schaden von 500,00 € pro Jahr. Darüber hinaus erhöht sich natürlich der CO2 Ausstoß, sodass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die KFZ Steuer deutlich steigt. Und ein derart großes Auto mit 15 % weniger Leistung ist natürlich ein Verkehrsrisiko, da Beschleunigen nun nur noch sehr schleppend geht.

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Meine Forderung an VOLKSWAGEN AG: Nachbesserung Beseitigung der Mängel, oder Rücknahme des Autos


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Kommentare und Trackbacks (4)


02.06.2019 | 14:58
von Michael Schloter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.06.2019 | 16:18
von Michael Schloter endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider verweigert VW jeglichen Kontakt in der Sache. Wir haben inzwischen Strafanzeige wegen abzockerischer Werbung und Sachbeschädigung gegen VW erstattet. Da das Softwareupdate offensichtlich vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt war und wir sogar verpflichet wurden, dieses aufspielen zu lassen haben wir auch Strafanzeige gegen das kraftfahrtbundesamt gestellt. Da VW eine Nachbesserung des Mangels verweigert, haben wir auch eine zivilklage angestrengt mit dem Ziel das VW den "Schrott" zurücknimmt und den kaufpreis von immerhin 50 000 € erstattet.


15.11.2019 | 07:32
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich würde mich in derselben Situation auch sehr ärgern. Das möchte ich vorwegschicken.

Dennoch: Die Regierung verlangt von VW (und anderen Herstellern) etwas physikalisch Unmögliches. Um es dennoch umzusetzen, muss zwangsläufig die Leistung schlechter und der Verbrauch höher werden.

Naturgesetze und der Stand der Technik kann keine Regierung außer Kraft setzen.

Was soll VW hier nun tun? Ihre berechtigte Kritik und ihr Ärger müssen sie gegen die Regierung bzw. die EU richten.

23.01.2020 | 08:40
von Herbi Herbi | Regelverstoß melden
Ein bekannter von mir hatte einen ähnlichen Fall, er nahm sich einen Anwalt und das Autohaus bzw. VW den Wagen zurück. Sie haben doch bestimmt noch das Aufforderungsschreiben ist sicherlich von VW. Nun vom. Händler schriftliche Begründung geben lassen warum er sich weigert (kein telefonat). Und ab zum Anwalt, wird sich wohl nicht vermeiden lassen. Meiner Meinumg nach ist das Fahrzeug nicht voll fahrtauglich, also sollte mal geprüft werden ob hier nicht die Mobilitätsgarantie einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen muß. Viel Glück



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