Immergrün Energie (Köln)
Nichterfüllungsschaden trotz zugestimmter Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 21801010646
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine vorzeitige Kündigung wegen eines Umzuges wurde zugestimmt, trotzdem wurde bei der Abschlussrechnung ein Nichterfüllungsschaden berechnet. Begründung: "Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird also gefragt, wie die Vertragspartei stünde, wenn der Vertrag nicht zu Unrecht beendet, sondern ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre". Das ist nicht korrekt, der Vertrag wurde nicht zur Unrecht beendet, Die Kündigung wurde seitens der Immergrün Energie GmbH ohne weitere Bedingung zugestimmt. Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, Schäden abzuwenden oder zu mindern. Dieser Pflicht ist Immergrün Energie GmbH nicht nachgekommen, da weder die vorzeitige Kündigung ablehnt noch über mögliche Schaden informiert worden ist. Ich fordere deswegen nochmals den Nichterfüllungsschaden aus der Schlussrechnung zu kürzen.
Mit freundlichen Grüßen
18.07.2019 | 09:18
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung