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178 Views | 08.01.2020 | 10:39 Uhr
geschrieben von Steffens
Bestell-/Kundennummer: G21702019259
Preiserhöhung um 75 % wurde versteckt angekündigt. Das Schreiben habe ich nie erhalten. Die Preiserhöhung ist nicht zulässig.
Sehr
geehrte Damen und Herren, Wie ich Ihnen bereits schriftlich am 09.12.2019, 18.12.2019 und am 02.02.2020 mitgeteilt habe, verstößt meiner Meinung nach Ihr Schreiben vom 13.11.2018 in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, gegen §42 (3) EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt. Zudem habe ich das Preiserhöhungsschreiben nie erhalten. Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Gas- und Stromanbieter kritisiert. Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und die Überweisung des Guthabens bis zum 14.01.2020. Viele Grüße, S. Steffens
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Zurücknahme der Preiserhöhung
ofortantwort
14.01.2020 | 09:48
Firmen-Antwort von:
Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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