EWE AG (Oldenburg)
Falsche Jahresabrechnung und zu hoher Abschlag
Bestell-/Kundennummer: 75747017
Im August 2019 habe ich eine falsche, d. h. viel zu hohe Gas- und Stromabrechnung (Jahresabrechnung) erhalten.
EWE erhielt von mir per Fotonachweis die korrekten Zählerstände.
Im Oktober 2019 erhielt ich, nach mehrmaligem Schriftverkehr und Androhung rechtlicher Schritte, eine korrigierte Abrechnung. Es wurde ein Abschlag in Höhe von 33,00 Euro errechnet.
Ich hatte die ganze Zeit weiterhin einen Abschlag in Höhe von 35,00 Euro gezahlt.
Nun erhielt ich eine Mahnung von EWE, dass ich noch eine Zahlung in Höhe von 68,00 (incl. Mahngebühren) zu entrichten hätte, da in der falschen Jahresabrechnung ein Abschlag in Höhe von 106,00 Euro errechnet wurde. Und dieser muss geleistet werden, auch wenn der falsch ist. Man könne dieses rückwirkend nicht mehr korrigieren. Erst in der neuen Jahresabrechnung.
Wie kann das sein? Eine Jahresabrechnung kann man korrigieren, aber die Abschläge für den Zeitraum nicht?
Abschläge dürfen nur für bereits verbrauchte Energie, also im Nachhinein, erhoben werden. Die Höhe der Abschläge richtet sich grundsätzlich nach dem (in der Jahresrechnung korrekt ausgewiesenen) Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum.
Somit ist auch der falsch erhobene Abschlag nichtig.
Beschwerde ist noch nicht gelöst