Immergrün Energie (Köln)
Keine Bonusgewährung wegen PV-Anlage
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 26904C1402
Keine Bonusgewährung Stromanbieter
Ich wurde von Ihnen im Rahmen der Vertragsnummer 21809033496 mit Strom im Tarif "spar smart premium 12" mit Sofortbonus: 94 Euro und 15 % Neukundenbonus beliefert.
Da ich an derselben Abnahmestelle mindestens 12 Monate in demselben Tarif beliefert wurde, meine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt habe und auch sonst kein Ausschlussgrund ersichtlich ist, habe ich meines Erachtens die Bedingungen für die Gewährung des Bonus erfüllt.
Telefonisch haben Sie mir mitgeteilt, dass mir der Neukundenbonus in Höhe von 15% auf die Jahresrechnung und der Sofortbonus in Höhe von 94,-- € aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht zusteht.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OLG Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGB unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren.
Einschränkende AGB sind überraschend und benachteiligen den Verbraucher unangemessen.
Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.
Ich bitte Sie daher, mir innerhalb von zwei Wochen eine korrigierte Rechnung zu erstellen, die den Sofortbonus von 94,-- € und den Neukundenbonus von 15 % berücksichtigt und mir innerhalb weiterer zwei Wochen den mir zustehenden Betrag zu überweisen.
26.06.2020 | 16:58
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Schafheutle,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung