185 Views | 25.07.2020 | 15:06 Uhr
geschrieben von Dieter Grzywa

Kiefer & Zehner (Köln - Rodenkirchen)

Rückzahlung Mietkaution

Ich habe zum 01.03.2020 ein möbliertes Zimmer (ca 20 qm) in Wesseling bei Köln angemietet. Dieses habe ich am 30.03.2020 aufgrund der Corona-Pandemie wieder gekündigt, da mein Arbeitgeber empfohlen hatte, verstärkt im Home Office zu arbeiten. Ich habe in diesem Zimmer max. 10 mal übernachtet und während meiner Zeit dort 1 Mülltüte in die Abfallbehälter geworfen. Zähneknirschend musste ich die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten akzeptieren - so weit, so gut.

SCHLAGWORTE

Bei der Rückzahlung der Kaution erlebte ich jedoch mein "blaues Wunder". Obwohl ich die Wohnung und sämtliche Schlüssel bereits am 12.06.2020 übergeben habe, wurde mir gesagt, dass der Prozess der Kautionsrückzahlung erst mit dem offiziellen Ende des Mietverhältnisses starten kann - ok, ist wohl vertragskonform.

Den Kautionsbrief schickte man erst einmal an die falsche Adresse und fragte dann noch mal nach, auf welche Bankverbindung der Betrag erstattet werden sollte - einfach nur mal nachsehen, von welchem Konto die Miete bezahlt wurde? Hat man da erst einmal auf Zeit gespielt?

In der Hoffnung, nun endlich die Kaution zurück bezahlt zu bekommen sah ich mit Schrecken, dass die Herrschaften tatsächlich einen Betrag im Wert von 3 Monaten Nebenkosten einbehalten haben - bei einer Gesamtmietdauer von 4 Monaten und einem de facto Leerstand von 3 Monaten! Als ich (zunächst freundlich) per E-Mail nachfragte, wie dieser Einbehalt zustande kommt, berief man sich auf die gesetzlichen Möglichkeiten - stimmt, kann man so machen.

Mein nächster Versuch, aufgrund der Faktenlage Kiefer & Zehner zu einer kundenfreundlichen, kulanten Vorgehensweise zu bewegen, scheiterten an der beamten-ähnlichen Handhabung des Vorganges durch den Leiter Property Management.

Rein rechtlich agierte er durchaus ok - trotzdem hätte ich eine andere, den Gegebenheiten angepasstere Vorgehensweise erwartet.

Von daher kann ich vor diesem Unternehmen nur warnen!

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Meine Forderung an Kiefer & Zehner: Vollständige, unverzügliche Rückzahlung der Mietkaution


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Kommentare und Trackbacks (3)


01.08.2020 | 23:30
von Dieter Grzywa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst. Es könnte aber sein, dass sich mein Ansprechpartner noch im Urlaub befindet


16.08.2020 | 11:21
von Dieter Grzywa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich bis heute noch niemand von Kiefer & Zehner bezüglich meiner Beschwerde geäußert. Offen gestanden habe ich auch nichts Anderes erwartet.


07.09.2020 | 10:26
von Dieter Grzywa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion von Kiefer & Zehner




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