198 Views | 05.08.2020 | 18:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4624831

Guess Europe SAGL (Bioggio)

Anwalt wird Strafanzeige gegen Guess stellen!

Bestell-/Kundennummer: gu202000020158

Am 18.11.2017, habe ich bei Guess im Flagship Store, City Quartier Fünf Höfe, Theatinerstr. 12, in München eine Jacke zum Preis von 219,90 Euro gekauft.

SCHLAGWORTE

Als ich die Jacke zum ersten Mal getragen habe, ist mir aufgefallen, dass die kompletten Reißverschlüsse an dieser Jacke defekt waren. Nach Feststellung des Mangels bin ich zu dem Store gefahren und teilte diesen Mangel dem Store-Manager mit. Der Store Manager bot mir die Reparatur der Reißverschlüsse an, nachdem er die Erstattung des Kaufpreises vehement ablehnte. Die Jacke wurde im Store einbehalten. Ich bekam meinen Kassenbeleg mit Stempel und Unterschrift des Store Managers als Beleg dafür, dass ich die Jacke abgegeben habe.

Nach einer Woche bekam ich einen Anruf vom Store-Manager, der mir mitgeteilt hat, dass die Reißverschlüsse repariert worden sind. Ich bin zum Store hingefahren und musste mit Bedauern feststellen, dass zwar der vordere Reißverschluss repariert worden war, jedoch nicht die Reißverschlüsse der Seitentaschen. Ich war sehr verärgert darüber, umsonst nach München gefahren zu sein, da der Mangel nur zum Teil behoben wurde. Und wieder wehrte sich der Store-Manager vehement, den Kaufpreis der Jacke zu erstatten und bestand darauf, die Jacke ein weiteres Mal zur Schneiderin zu bringen, da sie wohl übersehen hatte, auch die Reißverschlüsse der Seitentasche zu richten.

Nach einigen Tagen erhielt ich wieder einen Anruf vom Store-Manager mit der Aussage, dass der Aufwand zu groß sei, diese zu reparieren. Wieder verlangte ich die Erstattung des Kaufpreises zurück, die jedoch ein weiteres Mal abgelehnt wurde. Als Lösung bot er mir einen Gutschein an, was laut BGH Urteil nicht Rechtes ist, da mir die Erstattung des Kaufpreises zusteht, nachdem der Mangel nicht behoben werden konnte.

Ich willigte nach langem hin und her ein und bat ihn, mir den Gutschein per Post zukommen zu lassen und siehe da, wieder eine Ablehnung, die mich über alle Maße verärgert hat. Laut Aussage des Store-Managers bietet Guess keine Möglichkeit, per Einschreiben oder per E-Mail dem Kunden einen Gutschein oder Gutscheincode zukommen zu lassen, die einzige Möglichkeit ist es nochmals nach München zu fahren und diesen persönlich abzuholen.

Da ich beruflich mehrfach und für mehrere Monate im Ausland tätig war, ist es mir erst im Januar 2020 wieder möglich gewesen, mich um diesen Fall zu kümmern.

Als ich den Gutschein abholen wollte, habe ich zuvor im Store angerufen, um zu erfragen wann der Store-Manager Zeit hat und habe erfahren, dass dieser nicht mehr im Unternehmen tätig ist. Der neue Store-Manager wusste nichts von diesem Fall und bat mich, in den Store zu kommen, um diesen Fall zu besprechen und eine Lösung zu finden.

Am Samstag, 18.01.2020, vereinbarte ich einen Termin mit ihrem Store-Manager. Nach der Schilderung und Vorlage des Kassenbelegs konnte er mir noch keine Lösung anbieten. Er teilte mir mit, dass sein Vorgesetzter, der District-Manager, ihn in der nächsten Woche besucht und er würde diesen Fall mit ihm besprechen. Nach Klärung des Falles würde er sich bei mir melden.

Ich bekam einen Rückruf der Store-Masnagers, er teilte mir mit, dass jetzt auch die Zentrale informiert wurde, um den Verbleib der Jacke zu überprüfen. Am 31.01.2020 bekam ich wieder einen Anruf vom Store- Manager, er teilte mir mit, dass er und sein Vorgesetzter nichts mehr für mich machen könnten, da die Zentrale die Jacke nicht gefunden hätte, auch kein Gutschein verbucht und ebenso die Abgabe der Jacke im System nicht auf "on hold" gestellt worden ist.

Es ist schon sehr ärgerlich zu erfahren, dass ein Store-Manager nicht weiß, wie mit Reklamationen und Retouren umgegangen wird. Noch viel ärgerlicher ist es jedoch, dass es den Anschein hat, dass der Kunde - in diesem Fall ich - für den Fehler bezahlen soll! Dem Store-Manager sind in diesem Fall die Hände gebunden und er riet mir, mich mit Zentrale schriftlich auseinanderzusetzen.

Mehrere schriftliche Beschwerden wurde eingereicht. Von Februar bis heute keine Reaktion vom Unternehmen Guess. Die Anrufe beim Kundenservice sind zwecklos.

Mein Anwalt wird jetzt Strafanzeige gegen Guess stellen.

Antwort am 27.07. von Guess: Die Frist ist abgelaufen. Keine Erstattung möglich.

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Meine Forderung an Guess Europe SAGL: Erstattung des Kaufpreises!


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


12.08.2020 | 21:04
von ReclaBoxler-4624831 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat sich noch nicht gemeldet.


16.09.2020 | 21:36
von ReclaBoxler-4624831 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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